Die Flächennutzungsplanung hat die Aufgabe, für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Altensteig, Egenhausen und Simmersfeld) die vorhandene und beabsichtige städtebauliche Entwicklung entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse grundsätzlich darzustellen. Dies betrifft insbesondere die bestehenden und geplanten Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, gewerblichen Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für die Land‐ und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur‐ und Landschaftsschutz sowie Flächen für Ver‐ und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und besitzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern noch keine Rechtsverbindlichkeit. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich (verbindlicher Bauleitplan). Zu den Grundsätzen und Zielen des Flächennutzungsplanes gehört eine nachhaltige, umweltschonende Siedlungsentwicklung und Vorrang der Innenentwicklung (weitgehender Verzicht auf die Ausweisung von Neubauflächen zu Lasten der Landwirtschaft, Vorrang für Baumöglichkeiten in Bestandsgebieten oder durch Wiedernutzung von Brachflächen).