Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungsplan "Turmfeld I – 7. Änderung“, Altensteig
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Turmfeld I – 7. Änderung“, Altensteig gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Verfahren
Das Bauleitplanverfahren kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist damit nicht erforderlich. Auch wird die 7. Änderung des Bebauungsplans keine Auswirkungen auf die betroffenen Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB haben, da die Änderung eher klarstellenden Charakter hinsichtlich der zulässigen Nebenanlagen hat.
Die Änderung soll für das gesamte Gewerbegebiet „Turmfeld I“ gelten. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zum Bebauungsplan vom 09.02.2023 markiert.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Planänderung ist die Anfrage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes, der Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Strom-Eigenversorgung seines Betriebs errichten möchte.
Als Hauptnutzung sollen PV-Freiflächenanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden (B1). Damit soll die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung, im Plangebiet gewerbliche Unternehmen mit entsprechendem Arbeitsplatzpotential anzusiedeln bzw. den Standort bestehender Betriebe durch adäquate Erweiterungsflächen zu sichern, unterstützt werden.
Um in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage einen Anteil zur Standortsicherung und zum Erhalt der Arbeitsplätze zu leisten, sollen PV-Freiflächenanlagen als Nebenanlagen unter folgenden Voraussetzungen eingeschränkt zugelassen werden:
- Die PV-Freiflächenanlagen sind im Verhältnis zur tatsächlich bebauten Fläche des Grundstücks nur für einen untergeordneten Teil und nur im betrieblichen Zusammenhang mit der Hauptnutzung zulässig. (B2)
- Die PV-Freiflächenanlagen sollen überwiegend der Eigennutzung durch den Hauptbetrieb dienen. (B2)
- Die Dach- und Wandflächen bestehender und geplanter Gebäude sind vorrangig für die Installation von PV-Anlagen zu nutzen. (B2)
- Die bebaubaren Flächen sind vorrangig für betriebliche Erweiterungsbauten zu nutzen. (B3)
Eine Anpassung der örtlichen Bauvorschriften war hier nicht erforderlich, so dass diese auch nicht Teil der Bebauungsplanänderung sind.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Satzung, die Begründung, der Textteil sowie der Lageplan, jeweils vom 09.02.2023. Auf den nachstehenden Entwurf des Lageplans 09.02.2023 wird verwiesen.
Öffentliche Auslegung
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird
von Donnerstag, 16.03.2023 bis Montag, 17.04.2023
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1 und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
17.04.2023, Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Altensteig – oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an lea.mueller@altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Stadt Altensteig, 08.03.2023
Gerhard Feeß
Bürgermeister
Download:
Bebauungsplan Entwurf Begründung Textteil (PDF)
Bebauungsplan Entwurf Lageplan (PDF)
Datenschutzerklärung Auslegung (PDF)