Räumen und Streuen

Wann und wie häufig wird geräumt? Welche Straßen werden zuerst geräumt und welche Pflichten haben die Bürgerinnen und Bürger? Diese und weitere Fragen werden in dem Flyer "Räumen und Streuen"  beantwortet. Darin erfährt man, dass Anwohner verpflichtet sind, Gehwege, aber auch Flächen am Fahrbahnrand ohne Gehweg, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr. 

Die Mitarbeiter vom Betriebshof der Stadt Altensteig sind im Winter für die Einsätze gerüstet, die Streu- und Räumfahrzeuge stehen bereit und die Salzvorräte sind aufgefüllt. Denn schließlich muss der Schneeräumdienst in der Gesamtstadt reibungslos funktionieren.
Straßen, Treppen, Geh- und Radwege und öffentliche Flächen müssen bei entsprechender Witterung von Schnee befreit und mit Salz bestreut werden. Dabei gehen die Mitarbeiter nach einem sogenannten Dringlichkeitsplan vor.
Mehr Infos finden Sie im Flyer "Räumen und Streuen".

Bei Fragen zu dem Umfang der Streupflicht gibt der Betriebshof Altensteig gerne Auskunft.

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