Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
barrierefrei
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Eine neue Steuermarke kostet 10,00 €.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Altensteig

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 21.03.2024 freigegeben.

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin