"Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB - - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB –

Die Zweckverbandversammlung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Altensteig – Egenhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Am 25.11.2025 hat die Zweckverbandversammlung in seiner öffentlichen Sitzung den Aufstellungsbeschluss entsprechend dem neuen Geltungsbereich geändert und den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22.09.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. 

1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich südwestlicher der Siedlungslage der Stadt Altensteig. Im Norden und Osten befindet sich der bestehende Industrie- und Gewerbepark „Turmfeld“ Altensteig-Egenhausen, nach Süden und Westen öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 10 ha beinhaltet die Flurstücke oder Teile der Flurstücke 1582 - Gemarkung Altensteig, 1159, 1160, 1162, 1163, 1172, 1173, 1174, 1178 - jeweils Gemarkung Spielberg, 2335, 2333, 2331 – jeweils auf Gemarkung Egenhausen.

Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

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2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig–Egenhausen und die damit verbundene Ausweisung weiterer dringend benötigter Industrie- und Gewerbeflächen geschaffen werden.
Zusätzlich ist im südöstlichen Teilbereich des Bebauungsplans die Ausweisung eines Schuppengebiets vorgesehen.

3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 04.02.2025.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Verkehrstechnische Untersuchung, Schallimmissionsprognose) 

wird in der Zeit vom 03.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 im Internet unter www.altensteig.de/bebauungsplan veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern. 

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: nadine.hentschel(at)altensteig.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Altensteig, Stadtbauamt, 2. OG, Raum 302, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadt Altensteig, Stadtbauamt im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss (Fahrstuhl ist vorhanden), Rathausplatz 1, 72213 Altensteig während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag     von   8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag                 von 14:00 bis 18:00 Uhr

Hinweise zum Datenschutz: 

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Stadt Altensteig veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

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