Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Blöcherhalde II“, Garrweiler Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für einen Geltungsbereich ca. 2,9 ha einen qualifizierten Bebauungsplan nach §§ 2 Abs. 1 und 30 BauGB und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 LBO mit der Bezeichnung „Blöcherhalde II“, Garrweiler aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.08.2021 öffentlich bekannt gemacht. 

In der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Altensteig die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.07.2021 wie folgt beschlossen:

Für einen reduzierten Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 1,9 ha gemäß Lageplan vom 08.08.2024 soll ein qualifizierter Bebauungsplan nach §§ 2 Abs. 1 und 30 BauGB und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 7 LBO mit der Bezeichnung „Blöcherhalde II“, Garrweiler aufgestellt werden. 

Von der Planung betroffen sind die Grundstücke Flst. 139/2, 139/9 (teilweise), 144 (Straße - teilweise) und 144/1 jeweils auf Gemarkung Garrweiler, Blöcherhalde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan vom 08.08.2024 markiert (Anlage 1). 

Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll die mittelfristig geplante bauliche Erweiterung auf dem bestehenden Betriebsgelände und damit der Betriebsstandort langfristig gesichert und die erforderlichen Gewerbebauflächen ausgewiesen werden. Die Kostentragung erfolgt durch den Betriebsinhaber/Eigentümer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

Die Erschließung kann intern auf dem Betriebsgelände hergestellt werden. Beim aktuellen Ausbau der Blöcherhalde wurden die geplanten Erweiterungen bereits berücksichtigt.

Planungsrecht
Das Gebiet liegt zum Teil im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Blöcherhalde“ und zum Teil im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Im Rahmen des aktuell laufenden Fortschreibungsverfahrens zum Teilflächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2035 – Gewerbe“ sollen die geplanten und weitere längerfristige Erweiterungsflächen mit insgesamt ca. 1,8 ha als gewerbliche Planflächen ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. 

Bebauungsplanvorentwurf (Büro Thal vom 26.03.2025)
Es wird auf den beigefügten Bebauungsplanvorentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (Lageplan), dem schriftlichen Teil sowie der Begründung jeweils vom 26.03.2025 verwiesen. 

Die gewerblichen Nutzflächen werden nach Süden und Osten etwas erweitert und das Bestandsgebiet neu überplant, die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Blöcherhalde“ werden für den neuen Geltungsbereich entsprechend aufgehoben. Die Gebietsausweisungen bleiben unverändert (GE und GEe). Die Ergebnisse aus der Schalluntersuchung sowie dem Umweltbericht sind in der Planung berücksichtigt worden.

Ergebnis Schallimmissionsprognose (DEKRA Automobil GmbH vom 31.07.2024)
Laut vorliegender Schallimmissionsprognose bestehen für die Ausweisung der Gewerbeflächen im Bebauungsplan aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die durch den bestehenden Betrieb und die geplanten Erweiterungsflächen verursachten Gesamtbeurteilungspegel können an allen Immissionsorten unterschritten bzw. eingehalten werden. LKW-Fahrten und Verladevorgänge sind hierbei jedoch nicht ohne Schallschutzmaßnahmen bzw. Einhaltung von Mindestabständen möglich, was im nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren entsprechend zu beachten ist. Der für allgemeine Wohngebiete heranzuziehende Immissionsrichtwert von nachts IRW = 40 dB(A) kann an allen Gebäuden im nördlich angrenzenden Wohngebiet eingehalten werden.

Ergebnis Geruchsimmissionsprognose (DEKRA Automobil GmbH vom 16.12.2024)
Die Geruchsimmissionsprognose kam zu dem Ergebnis, dass die Immissionswerte für Gewerbe-/Industriegebiete von 15 % der Jahresstunden im Plangebiet bis auf zwei kleinere Teilbereiche in Richtung Parkplatz eingehalten werden. Berücksichtigt wurden hierbei die umliegenden Hofstellen mit Tierhaltung im Gesamtort Garrweiler sowie die direkt angrenzenden Fahrsilos.

Ergebnis Artenschutzrechtliche Untersuchungen und Umweltbericht (HPC AG vom 20.12.2024)
Schutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft setzt der Bebauungsplan entsprechende Nutzungen und Maßnahmen, wie etwa die randliche Eingrünung des Gebiets sowie eine neu anzulegende Streuobstwiese fest. Für mögliche Beeinträchtigungen besonders schützenswerter Tier- oder Pflanzenarten wie z. B. die Feldlerche sowie für ggf. vorkommende Fledermausarten sind im Bebauungsplan Festsetzungen für geeignete Vermeidungs- und vorsorgliche CEF-Maßnahmen vorgesehen. 

Mit den festgesetzten Maßnahmen können die nachteiligen Umweltauswirkungen zum Teil ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit an Ökopunkten wurde wie folgt ermittelt:

Für den Eingriff hinsichtlich des Schutzguts Tiere und Pflanzen verbleibt ein Defizit von 24.250 Ökopunkten. Für das Schutzgut Boden entsteht ein Defizit von weiteren 31.894 Ökopunkten. 

Demnach verbleibt ein Ausgleichsdefizit von insgesamt 56.144 Ökopunkten, welches über geeignete Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Altensteig (hier: Alt- und Totholzkonzept) ausgeglichen werden können. Da es sich um einen Bebauungsplan für einen privaten Vorhabensträger handelt, sind für die tatsächlichen Kosten der angerechneten Ausgleichsmaßnahmen Kostenerstattungsbeträge nach § 135a BauGB beim Vorhabenträger/Eigentümer zu erheben.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den Örtlichen Bauvorschriften wird deshalb mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (siehe o. g. Ausführungen) 

von Montag, den 26.05.2025 bis Montag, 30.06.2025

auf der Internetseite der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de/bebauungsplan veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1 und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss (Fahrstuhl ist vorhanden). 

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag               von   8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag                           von 14:00 bis 18:00 Uhr

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 30.06.2025, Stellungnahmen per Mail an nadine.hentschel@altensteig.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 bzw. per E-Mail an lea.mueller(at)altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig übermittelt werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird der geänderte Planentwurf nach Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Hierüber informieren wir wieder auf der Homepage der Stadt Altensteig.

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Stadt Altensteig veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Altensteig, den 21.05.2025

Oliver Valha
Bürgermeister

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