Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Hochnagoldtal - Solarenergie" der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Altensteig

Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG) sollen in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs jeweils mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Gebiete für die Nutzung der Windenergie (vgl. § 20 KlimaG) und jeweils mindestens 0,2 % der Regionsfläche als Gebiete für die Nutzung der Photovoltaik auf Freiflächen (vgl. § 21 KlimaG) in den Regionalplänen festgelegt werden.  

PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Das bedeutet, dass PV-Freiflächenanlagen außerhalb von geschlossenen Ortschaften nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. So darf das Vorhaben zum Beispiel nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans widersprechen. Deshalb müssen für PV-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) Flächen als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt werden. Zusätzlich dazu muss die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines „Sondergebietes Solarenergie“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erfolgen. 

Da es innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft bereits Überlegungen zu einzelnen geeigneten Planflächen für PV-Freiflächenanlagen gab, wurde am 07.07.2022 der Aufstellungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan (Teil-FNP) „Hochnagoldtal – PV-Freiflächenanlagen“ gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in Altensteig am 03.08.2022, in Egenhausen auch am 03.08.2022 und in Simmersfeld am 05.08.2022. 

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“, um den dringend erforderlichen Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik auf den Gesamtgemarkungen der Stadt Altensteig, der Gemeinde Simmersfeld und der Gemeinde Egenhausen abbilden zu können.

Im Rahmen einer Potenzialanalyse der Klärle GmbH wurden anhand von Ausschlusskriterien (z. B. Siedlungsflächen, Infrastruktur, Wasser- und Waldflächen), harten Restriktionen (z. B. Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope, Grünzäsuren Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft) und weichen Restriktionen (z. B. Landschaftsschutzgebiete, Regionale Grünzüge) grundsätzlich geeignete Potenzialflächen ermittelt. Nach Abzug aller Ausschlussgebiete und Gebiete mit harten Restriktionen sowie kleineren Splitterflächen ergab sich ein Potenzial von rund 879 ha.

In einem weiteren Schritt wurden von den Verbandsgemeinden Vorschlagsflächen ausgewählt, die hinsichtlich der nachstehenden Kriterien für die Ausweisung von Planflächen im Teilflächennutzungsplan in Frage kamen:

  • der städtebaulichen Verträglichkeit
  • Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
  • Qualität der landwirtschaftlichen Flächen
  • Berücksichtigung von Wildwechsel und Wildtierkorridoren
  • Lage/Zuschnitt/Topographie/Verschattung/Netzanbindung/Erschließung der Flächen (Wirtschaftlichkeit).

Mit Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft vom 15.02.2024 sollten die vorgeschlagenen Planflächen für PV-Freiflächenanlagen näher untersucht und ein entsprechender Planentwurf für den Teilflächennutzungsplan erarbeitet werden.

Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens sind im Rahmen einer Umweltprüfung auch die Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen (Umweltbericht). Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bezieht sich der Umweltbericht auf die im Bearbeitungsgebiet vorhandenen Umweltqualitäten und -empfindlichkeiten und stellt eine Prognose über die Umweltauswirkungen der Planung auf. Die Betrachtung bezieht sich dabei auf die vom Gesetzgeber definierten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, sowie Menschen, Kultur- und Sachgüter, und die Nutzung erneuerbarer Energien).

Sollten sich im Laufe des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens geplante Flächen als nicht geeignet herausstellen, entfallen diese und können bei Bedarf durch andere besser geeignete Flächen ersetzt werden.

Zwischenzeitlich liegen die Entwürfe zur Begründung des Teilflächennutzungsplans des Büros Reinmold-Nöther sowie des Umweltberichts des Büros HPC AG jeweils vom 22.01.2025 vor. Mit Billigungsbeschluss vom 10.02.2025 hat der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die Verwaltung auf dieser Plangrundlage ermächtigt, in das weitere Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzusteigen. Die Bezeichnung des Teilflächennutzungsplans wurde geändert in: „Hochnagoldtal – Solarenergie“. 

Der Teil-FNP „Hochnagoldtal – Solarenergie“ der Verwaltungsgemeinschaft Altensteig umfasst die Ausweisung von insgesamt 20 Planflächen in den Gemeinden Simmersfeld und Egenhausen sowie der Stadt Altensteig: 

Planfläche 1               „Erddeponie Turmfeld“ (Altensteig)
Planfläche 2               „2 Ausgleichsflächen entlang OEL i. R. Turmfelderweiterung“ (Spielberg/Egenhausen)
Planfläche 3               „Grünland bei Deponie“ (Altensteig)
Planfläche 4               „Grünland Altensteig-Ost“ (Altensteigdorf)
Planfläche 5               „Grünflächen Rossrücken + Hof“ (Berneck)
Planfläche 6               „Bestehendes Retentionsbecken“ (Garrweiler)
Planfläche 7               „Grünland Flst. 139/1“ (Garrweiler)
Planfläche 8               „Grünland Südwest“ (Hornberg)
Planfläche 9               „Grünland Südost“ (Hornberg)
Planfläche 10             „Bestehendes Retentionsbecken Flst. 1072/1“ (Spielberg)
Planfläche 11             „Grün-/Ackerlandflächen nordwestlich des Sportplatzes“ (Überberg)
Planfläche 12             „Mülldeponie nach Laufzeitende“ (Walddorf)
Planfläche 13             „Angrenzend an Mülldeponie (AWG)“ (Walddorf)
Planfläche 14             „Tennisplätze, Parkplatz, Grünland“ (Wart)
Planfläche 15             „Vorderer Bereich Mösle“ (Wart)
Planfläche 16             „Regenrückhaltebecken INTERKOM Enz-Nagold“ (Simmersfeld)
Planfläche 17             „Regenrückhaltebecken Reutestraße“ (Beuren)
Planfläche 18             „Regenrückhaltebecken Fünfbronner Straße“ (Beuren)
Planfläche 19             „Erddeponie Dietersberg“ (Simmersfeld)
Planfläche 20             „Spielberger Sträßle/OEL“ (Egenhausen)

Die Gesamtfläche aller Planflächen beläuft sich auf ca. 73 ha. Dies macht ca. 0,6 % der Gesamtfläche des Verwaltungsgebietes (ca. 10.736 ha) aus und ca. 2,48 % der landwirtschaftlichen Flächen im Verwaltungsraum (ca. 2.935 ha). 

Zur Einordnung der einzelnen Planflächen wurden Flächensteckbriefe erarbeitet, die neben der Bewertung der Umweltbelange auch Möglichkeiten zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen enthalten. Diese sind auf der Ebene des Bebauungsplanes durch geeignete Festsetzungen verbindlich zu regeln. In Bezug auf den Artenschutz wurde zu jeder Planfläche eine Voreinschätzung getroffen, welche Artengruppen auf der Ebene des Bebauungsplanes voraussichtlich näher zu betrachten sind.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen zu geben.

Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht) werden deshalb je einschließlich

von Montag, den 10.03.2025 bis Mittwoch, den 30.04.2025

auf der Homepage der Stadt Altensteig unter der Internet-Adresse www.altensteig.de/flaechennutzungsplan veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1 und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss (Fahrstuhl ist vorhanden). 

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag                 von   8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag                             von 14:00 bis 18:00 Uhr

Ergänzend soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Öffentlichkeit über die Planung informiert und Gelegenheit zu Rückfragen gegeben werden. Diese ist wie folgt vorgesehen: 

Montag, 31.03.2025 um 19:00 Uhr
im Bürgersaal, Rathaus Altensteig, 2. OG, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 30.04.2025, Stellungnahmen per Mail an nadine.hentschel@altensteig.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 bzw. per E-Mail an lea.mueller@altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig übermittelt werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Stadt Altensteig veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird der geänderte Planentwurf nach Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Anregungen öffentlich ausgelegt. Dies wird wieder rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht.

Download