Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Tann – 2. Änderung“, Berneck gemäß §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB und die dazugehörige Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Tann – 2. Änderung“, Berneck nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß §§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt.
Planungsziel:
Ziel der Änderung des Bebauungsplans „Tann – 2. Änderung“, Berneck ist die Weiterverfolgung eines Bebauungs- und Nutzungskonzeptes zur Umsetzung eines Schwarzwald-Chalet-Dorfes mit Natur-Spa-Bereich. Mit der Planung verfolgt die Stadt das Ziel, eine städtebaulich und landschaftlich verträgliche Neuordnung des Areals zu ermöglichen, den Tourismus in Altensteig und der Region Nordschwarzwald zu stärken sowie eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzubringen.
Für den von der Planung betroffenen Bereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan „Tann“ mit „Tann – 1. Änderung“, der dort ein Allgemeines Wohngebiet mit Einschränkungen ausweist. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wurden anlassbezogen „Anlagen für soziale, kirchliche und kulturelle Zwecke“ ausgeschlossen sowie „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ auf den Bereich des Bestandsgebäudes beschränkt.
Um die Umsetzung des geplanten Tourismusprojekts zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan „Tann - 1. Änderung“, Berneck geändert werden. Dazu sind die Baufenster entsprechend dem vorliegenden Bebauungskonzept anzupassen und die Nutzung als Beherbergungsbetrieb auf der gesamten Fläche zuzulassen. Es würde sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB) handeln, da es sich um eine Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von brachliegenden Flächen handelt. Dieser kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Geltungsbereich:
Für einen Teilbereich des Bebauungsplant „Tann – 1. Änderung“, Berneck soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung mit der Bezeichnung „Tann – 2. Änderung“, Berneck aufgestellt werden.
Von der Planung betroffen sind folgende Grundstücke auf der Gemarkung Berneck
Flst. 219/1, 219/2, 219/4, 219/5 und 219/6.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 01.10.2025, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan soll gemäß §§ 2 und 30 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, kann dieser im beschleunigten Verfahren ohne umfassende Umweltprüfung erfolgen. An gutachterlichen Untersuchungen werden aufgrund der bereits erfolgten artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung der betroffenen Flächen eine Habitat-Potentialanalyse sowie Kartierungen für geschützte Fledermaus-, Reptilien- und Vogelarten erforderlich.
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.