Bebauungsplan „Postplatz III“ - Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Postplatz III“ Altensteig gem. §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Postplatz III“ Altensteig nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß §§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt. 

Planziel: 
Nach dem Umbau des Postplatzes mit Errichtung des Kreisverkehrs entstand auf dem ehem. „Moser-Areal“ (Flst. 189/6) in Altensteig eine attraktive Baufläche zwischen dem Parkdeck Wilhelmstraße (Flst. 189) und der neu angelegten öffentlichen Grünanlage. Da das Parkdeck aufgrund des großen Sanierungsstaus abgebrochen werden und interimsweise durch einen Parkplatz ersetzt werden soll, sollte die Parkierungsfläche in die Planungen für eine Neubebauung mit einbezogen werden, um hier ein gelungenes Konzept zu erhalten. 

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Seniorenzentrum mit Diakoniestation, Tagespflege und betreutem Wohnen geschaffen werden. Hierfür gibt es aktuell noch kein Angebot in Altensteig, weshalb das geplante Seniorenzentrum die Betreuungslücke im Stadtgebiet Altensteig schließen soll. 

Das Plangebiet befindet sich im Stadtgebiet von Altensteig, im Bereich des Postplatzes. Nördlich grenzt das Plangebiet direkt an die Nagold, deren Uferbereich den Siedlungsrand markiert. Im Westen und Süden schließen die Wilhelmstraße, ein Kreisverkehr und bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude an, während östlich Geschäftsgebäude und Parkplatzflächen liegen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens beinhaltet das Flurstück 189/6 und 189 jeweils auf Gemarkung Altenseig. 

Um das Bauvorhaben des Seniorenzentrums umsetzen zu können, sollte daher der Bebauungsplan entsprechend geändert und das Baufenster über die Flst. 189/6 und 189 vergrößert werden. 

Geltungsbereich: 
Für den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Postplatz II - 1. Änderung“, Altensteig und das Flst. 189 Gemarkung Altensteig soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung mit der Bezeichnung „Postplatz III“, Altensteig aufgestellt werden. 

Von der Planung betroffen sind die Grundstücke jeweils auf Gemarkung Altensteig: Flst. 189, 189/6 und eine Teilfläche des Flst. 868/6 . Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beigefügten Lageplan vom 23.10.2025 markiert.

Der Bebauungsplan soll gemäß §§ 2 und 30 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt, kann dieser im beschleunigten Verfahren ohne umfassende Umweltprüfung erfolgen. Lediglich eine Habitat-Potential-Analyse, eine Ermittlung und Bewertung der Umweltbelage und eine Schallimmissionsprognose sind erforderlich. 

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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