„Hauptstraße – 1. Änderung“, Berneck Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hauptstraße - 1. Änderung, Berneck gemäß §§ 2 Abs. 1 und 13a BauGB (Baugesetzbuch) und die dazugehörige Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Hauptstraße – 1. Änderung“, Berneck nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß §§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO aufgestellt. Am 27.01.2026 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Änderung des Aufstellungsbeschlusses entsprechend dem neuen Geltungsbereich beschlossen. 

1. Planungsziel
Die Grundstücke im Plangebiet liegen zentral an der Hauptstraße und bieten sich für eine Wohn- und Mischbebauung an. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptstraße“, der nach Abschluss des Sanierungsgebietes zur langfristigen Sicherung der Sanierungsziele aufgestellt wurde, sieht auf Flst. 98/5 ein großzügiges Baufenster und auf Flst. 98/10 ein kleineres Baufenster in einem Mischgebiet vor. Der Bebauungsplan lässt bis zu drei Vollgeschossen zu bei einer GRZ von 0,6 und einer Firsthöhe von max. 17 m. Auf den Flst. 97 und 98/4 ist im Bebauungsplan Hauptstraße kein Baufenster enthalten. 

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbau zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden. Im Aufstellungsbeschluss vom 22.10.2024 wurde bereits beschlossen, dass das Baufenster des Flst. 98/5 um das Flst. 98/4 erweitert werden soll. Durch den Erwerb der Hauptstraße 2 kann das Baufenster über die Flst. 96, 97, 98/4, 98/5, 98/10, 98/13 und 401/3 erweitert werden, sodass hier im Rahmen einer Konzeptvergabe eine Neuordnung der Flächen mit Geschosswohnungsbau entsprechend der bisherigen Vorgaben des Bebauungsplans und den dafür erforderlichen Stellplätzen (2 je Wohnung) angestrebt werden.

2. Geltungsbereich
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Hauptstraße - 1. Änderung“, Berneck vom 22.10.2024 soll wie folgt geändert werden: 

Von der Planung betroffen sind folgende Grundstücke auf der Gemarkung Berneck

Flst. 96, 97, 98/4, 98/5, 98/10, 98/13 und 401/3. 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 12.01.2026, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Bebauungsplan soll gemäß §§ 2 und 30 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt, kann dieser im beschleunigten Verfahren ohne umfassende Umweltprüfung erfolgen. Die bereits vorliegende Habitat-Potentialanalyse ist auf den erweiterten Geltungsbereich auszuweiten; voraussichtlich werden Kartierungen für geschützte Fledermaus-, Reptilien- und Vogelarten erforderlich.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

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