Feueranmeldung - Verbrennung von pflanzlichen und forstlichen Abfällen anmelden
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
Nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen dürfen pflanzliche Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb von zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Baum- und Strauchschnitt, Reisig oder andere pflanzliche Gartenabfälle.
Das Verbrennen solcher Abfälle ist jedoch nur zulässig, wenn eine Verwertung – etwa durch Kompostierung oder die Abgabe bei einer Grüngutsammelstelle – nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Zudem sind verschiedene Vorgaben einzuhalten, etwa hinsichtlich der Art der Abfälle, der Wetterlage sowie der Vermeidung von Rauchbelästigungen und Gefahren für die Umgebung.
Beim Verbrennen sind insbesondere folgende Mindestabstände einzuhalten:
100 m zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
100 m zum Wald (nach LWaldG)
50 m zu Gebäuden und Baumbeständen
Darüber hinaus darf nur trockenes pflanzliches Material verbrannt werden. Die Verbrennung darf nicht bei starkem Wind erfolgen und muss ständig unter Aufsicht einer verantwortlichen Person stehen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht sein.
Wer pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, hat dies zuvor beim Ordnungsamt der Stadt Altensteig rechtzeitig vor Beginn der Verbrennung anzuzeigen. Die Anzeige wird anschließend auch der Integrierten Leitstelle Calw mitgeteilt.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Name des Verantwortlichen sowie eine Telefonnummer
Verbrennungsort (Gewann und Richtung)
sofern bekannt die Flurstücksnummer
Tag der Verbrennung
Zeitraum der Verbrennung
Die Anzeige dient dazu, mögliche Fehlalarme bei der Feuerwehr zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
Für Rückfragen sowie zur Anzeige des Vorhabens steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Altensteig unter 07453 9461-165 oder ordnungsamt@altensteig.de gerne zur Verfügung.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis