Einsicht in öffentliche Protokolle des Gemeinderats

Über jede Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift mit dem wesentlichen Inhalt der Verhandlungen zu fertigen. Neben dem Verlauf der Sitzung und der Verhandlungen wird dort auch der Inhalt der gefassten Beschlüsse nachgewiesen. Einwohnern der Stadt Altensteig und deren Teilorten ist die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen gestattet.

Interessierte wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderats.

Kontakt

Öffentliche Niederschriften können während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

§ 38 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Geschäftsstelle Gemeinderat