ELR-Förderung

Für Privatpersonen, Gewerbetreibende und Vereine Förderung für zukunftsfähige Projekte in Altensteig

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Land Baden-Württemberg gezielt Maßnahmen, die das Leben und Arbeiten im ländlichen Raum attraktiver machen. Auch in Altensteig profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Vereine von attraktiven Fördermöglichkeiten.

Was ist das ELR?
Das ELR ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur strukturellen Stärkung ländlich geprägter Gemeinden. Die Stadt Altensteig reicht jährlich Anträge gesammelt an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiter. Förderfähig sind Projekte in den Kategorien Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.

Förderung für Privatpersonen – Bereich „Wohnen“

Sie möchten ein Wohnhaus modernisieren, ein leerstehendes Gebäude umbauen oder neuen Wohnraum schaffen?
Gefördert werden:

  • Sanierung und energetische Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Umnutzung leerstehender oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnraum
  • Abbruch von nicht genutzten Gebäuden
  • Erweiterung und Aufstockungen von Wohnraum
  • Aufwertung von Innenbereichen durch Wohnraumschaffung

Voraussetzung:
Das Vorhaben muss sich in einem förderfähigen Bereich (z. B. Ortskern, ältere Siedlungsgebiete) befinden und dauerhaft der Wohnnutzung dienen. Ausgenommen sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben und der Neubau von Einfamilienhäusern.

Förderung für Unternehmen – Bereich „Arbeiten“

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Altensteig können über das ELR Investitionen in die Zukunft fördern lassen.
Gefördert werden:

  • Betriebserweiterungen
  • Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung oder -schaffung
  • Umnutzung oder Modernisierung von Bestandsgebäuden
  • Innovations- oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen (z. B. energetische Verbesserung)

Wichtig:
Das Unternehmen muss sich in einer förderfähigen Ortslage befinden. Die Fördermittel können als Zuschüsse zu Investitionen beantragt werden.

Förderung für Vereine – Bereich „Gemeinschaftseinrichtungen“

Vereine und gemeinnützige Organisationen können Fördermittel für Projekte mit öffentlichem Nutzen beantragen.
Gefördert werden:

  • Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Dorfgemeinschaftshaus, Vereinsräume)
  • Umnutzung leerstehender Gebäude für gemeinschaftliche Zwecke
  • Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts im Ortsteil

Fördervoraussetzung:
Das Projekt muss einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des dörflichen Lebens leisten und öffentlich zugänglich sein.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der Landesregierung, sondern über die Stadt Altensteig. Wir beraten Sie umfassend, prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und übernehmen die Weiterleitung an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die aktuellen Formulare für die Antragstellung können hier abgerufen werden.

Wichtig: Die Anträge müssen in der Regel bis September für das Folgejahr eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsflyer.

Vorteile der ELR-Förderung:

  • Attraktive Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg
  • Unterstützung für nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte
  • Aufwertung von Gebäuden, Ortsbildern und Infrastruktur
  • Belebung des Gemeindelebens durch neue Nutzungsideen

Sie planen ein Projekt in einem Ortsteil oder im ländlich geprägten Bereich Altensteigs? Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir begleiten Sie von der Idee bis zur Antragstellung.

Ihr Kontakt