Dienstleistung
Baulastenverzeichnis
Durch Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Arten von Baulasten:
Abstands-Baulast
Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
Leitungs-Baulast
Anbau-Baulast
Vereinigungs-Baulast
Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
Nutzungsbeschränkungen
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Sachbearbeiterin Baurecht
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Sachbearbeiterin Baurecht und Immobilien
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Sachbearbeiterin Baurecht und Immobilien
Wenn Sie eine neue Baulast eintragen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter / die zuständige Sachbearbeiterin.
Für eine Auskunft aus dem bestehenden aulastenverzeichnis befragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter / die zuständige Sachbearbeiterin.
Die Auskunft ist jedoch nur bei berechtigtem Interesse möglich.