Dienstleistung

Baulastenverzeichnis

Durch Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Arten von Baulasten:
Abstands-Baulast
Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
Leitungs-Baulast
Anbau-Baulast
Vereinigungs-Baulast
Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
Nutzungsbeschränkungen

 

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Wenn Sie eine neue Baulast eintragen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter / die zuständige Sachbearbeiterin.

Für eine Auskunft aus dem bestehenden aulastenverzeichnis befragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter / die zuständige Sachbearbeiterin.

Die Auskunft ist jedoch nur bei berechtigtem Interesse möglich.

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Kosten/Leistung
Für die Eintragung einer Baulast entsteht eine Gebühr in Höhe von 100,00 €.
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Zugehörigkeit zu