Dienstleistung
Bauabnahme und Baukontrollen
Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlussabnahme zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre genehmigten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin, stichprobenartig kontrolliert.
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahmekarten.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.
Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten.