Dienstleistung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn Sie ein Wohngebäude in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie hierzu eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Baurechtsbehörde, dass die Wohnungen von fremden Wohnungen und fremden Räumen abgeschlossen sind.
 

^
Mitarbeiter
^
Erforderliche Unterlagen

Für eine Antragstellung werden benötigt:

Aufteilungspläne in mindestens 3-facher Ausfertigung
Lageplan mit allen Gebäuden auf dem Grundstück
Bauzeichnungen, aus denen die Aufteilung der Gebäude sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum / Teileigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.
Gebäudeschnitte des Hauptgebäudes und der Nebengebäude
Ansichten des Hauptgebäudes und der Nebengebäude
Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen sind mit einheitlichen Nummern zu kennzeichnen.

Beispiel:

Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1",

alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2".

Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser) sind mit "G" zu kennzeichnen.
 

^
Kosten/Leistung
Gebühr je Wohnungseinheit 100,00 €.
^
Zugehörigkeit zu