Dienstleistung
Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt.
Flächennutzungspläne von Altensteig und Ortsteilen
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
keine
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB (Einsicht in den Flächennutzungsplan)
- § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung)
- § 6a Absatz 2 BauGB (Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet)