Dienstleistung

Heizungsaustausch und Austausch der Zentralheizungsanlage

Austausch der zentralen Heizungsanlage in Bestandsgebäuden

Hinweis: Die Sachkundigen müssen zu Beginn Ihrer Beauftragung auf die Anforderungen des EWärmeG hinweisen. Diese Hinweispflicht entsteht z. B. bereits dann, wenn ein Angebot für eine neue Heizungsanlage erstellt wird. Bitte sprechen Sie die von Ihnen beauftragten Sachkundigen ggf. darauf an.

Mustervordrucke für die Nachweisführung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde Altensteig, auf unserer Homepage sowie unter www.uvm.baden-wuerttemberg.de, Stichwort: Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten. Dort finden Sie auch den vollständigen Gesetzestext.
Ansprechpartner für fachliche Fragen zu energetischen Sanierungen finden Sie zum Beispiel bei der Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e. V. (Telefon 07051-9686100, Mo. - Fr. von 8 - 12 Uhr) oder unter der kostenlosen Infohotline von Zukunft Altbau, einer unabhängigen Informationskampagne des Umweltministeriums, Telefon 08000 12 33 33.
Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter der Baurechtsbehörde gerne zur Verfügung.
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