Aktuell

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2035 – Gewerbe“ der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Altensteig


Öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Altensteig hat am 07.07.2022 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2035 - Gewerbe“ gefasst. Im Vorverfahren fanden bereits die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Mit den Anregungen und Vorschlägen hat sich der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft ausführlich beschäftigt und die Abwägung durchgeführt. Als Ergebnis ist nun der entsprechend angepasste Planentwurf beschlossen worden.

Im Rahmen dieses Teilflächennutzungsplanes sollen die dringend erforderlichen Erweiterungen der bestehenden Gewerbe-/Industriegebiete auf den Gesamtgemarkungen der Stadt Altensteig, der Gemeinde Simmersfeld und der Gemeinde Egenhausen abgebildet werden. Zudem werden die Planungen des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes im Hinblick auf nicht zu realisierende Gewerbegebiete angepasst.

Im Einzelnen geht es um folgende Gewerbe-Planflächen:

PL 1    Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – Erweiterung der Planfläche um 10 ha

PL 2    INTERKOM Enz-Nagold und Gewerbegebiet „Forchenbusch“ in Simmersfeld –Erweiterung der Planflächen um insg. 15 ha

PL 3    Gewerbegebiet Altensteig-Garrweiler – Erweiterung der Planfläche um 1,8 ha

PL 4    Gewerbegebiet „Härte“ in Altensteig-Spielberg – Erweiterung der Planfläche um 4 ha

PL 5    Gewerbegebiet „Eschbachwasen“ in Altensteig-Walddorf – Entfall der Planfläche

PL 6    Gewerbegebiet Altensteig-Überberg – Entfall der Planfläche

PL 7    Gewerbegebiet Überberg/Ettmannsweiler – Übernahme als Bestandsfläche durch Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren

PL 8    Gewerbegebiet „Hub“ in Egenhausen – Erweiterung der Planfläche um 2 ha

Zu jeder Planfläche sind die Einstufungen zu den übergeordneten Planungen, das Planungsziel und der Umweltbericht erarbeitet. So können bereits im Vorfeld der Planung alle bis dahin bekannten relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB je einschließlich

von Montag, den 12.09.2022 bis Freitag, den 14.10.2022

bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:

Montag bis Freitag                 von   8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag                            von 14:00 bis 18:00 Uhr

Bei den Gemeinden Egenhausen und Simmersfeld liegt ebenfalls je ein kompletter Entwurf des Teilflächennutzungsplans aus. Bitte erkundigen Sie sich hier nach den Öffnungszeiten bzw. evtl. erforderlichen Terminabsprachen.

Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

Während der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen einsehen:

  • Umweltbericht des Büros HPC AG vom 23.06.2022
    Für den Teilflächennutzungsplan wurde der vorliegende Umweltbericht, als Teil II der Begründung, erarbeitet. Die neu dargestellten Planungsflächen wurden darin unter Umweltgesichtspunkten bewertet. In diese Bewertung flossen übergeordnete Planungen, betroffene Schutzgebiete, geschützte Biotope und geschützte Arten, die Ausprägung der Umweltschutzgüter Mensch, einschließlich der extensiven Erholung, Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft sowie die vorhandenen Kulturgüter ein.
    Zur Einordnung der einzelnen Planungsflächen wurden Flächensteckbriefe erarbeitet, die neben der Bewertung der Umweltbelange auch Möglichkeiten zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen enthalten. Diese sind auf der Ebene des Bebauungsplans durch geeignete Festsetzungen verbindlich zu regeln. In Bezug auf den Artenschutz wurde zu jeder Planungsfläche eine Voreinschätzung getroffen, welche Artengruppen auf der Ebene des Bebauungsplans voraussichtlich näher zu betrachten sind.
    Für die einzelnen Planungsflächen lässt sich zusammenfassend festhalten:

​​​​​Ø  PL 1 Industrie- und Gewerbepark „Turmfeld“, Altensteig/Egenhausen

Es handelt sich um zwischen Gewerbegebiet und Wald gelegene, unstrukturiert, vorwiegend landwirtschaftlich (Acker/Grünland) genutzte Freiflächen; enthalten sind ein Einzelbaum und eine Scheune. Nördlich liegt eine Erddeponie mit Regenrückhaltebecken. In geringem Maße wird Wald überplant. Die Planungsfläche ist insgesamt in mittlerem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Die Flächen haben Habitatpotenzial für Offenlandbrüter (z. B. für die gefährdete Feldlerche). Es handelt sich um Böden mit teils hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe, natürlicher Bodenfruchtbarkeit und als Standort für naturnahe Vegetation.

Ø  PL 2a „INTERKOM Enz-Nagold“, Simmersfeld

Es handelt sich um großflächige, am Rande des interkommunalen Gewerbegebiets gelegene, vorwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Fläche wird von einem Waldweg/Loipe durchzogen, der Waldrand ist durch einzelne Gehölze in geringem Maße strukturiert. Östlich verläuft die Kreisstraße K 4369. Die Planungsfläche ist insgesamt in mittlerem bis hohem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Randlich ist ein geschützter Waldbiotop betroffen. Die gesamte Planfläche hat Habitatpotenzial für Fledermäuse und Vögel. Sie ist randlich als Auerhuhn-Schutzgebiet (3. Priorität) ausgewiesen; die aktuellen Verbreitungsgebiete liegen allerdings ca. 3,5 km entfernt. Ggf. ist die Haselmaus betroffen. Die Böden haben eine teils hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf. Als Waldfläche weist die Fläche eine hohe bioklimatische Ausgleichs- und Filterfunktion auf.

Ø  PL 2b Gewerbegebiet „Forchenbusch“, Simmersfeld

Es handelt sich um eine am Rande des interkommunalen Gewerbegebiets gelegene, vorwiegend forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Fläche wird von einem Waldweg/Loipe durchzogen, der Waldrand ist durch einzelne Gehölze in geringem Maße strukturiert. Westlich verläuft die Landesstraße L 351.

Die Planungsfläche ist insgesamt in mittlerem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Die gesamte Planfläche hat Habitatpotenzial für Fledermäuse und Vögel; ggf. ist die Haselmaus betroffen. Die aktuellen Verbreitungsgebiete des Auerhuhns liegen ca. 3,5 km entfernt. Die Böden haben eine teils hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf. Als Waldfläche weist die Fläche eine hohe bioklimatische Ausgleichs- und Filterfunktion auf.

Ø  PL 3 Gewerbegebiet „Garrweiler“

Es handelt sich um im Anschluss an eine gewerbliche Fläche gelegene, vorwiegend landwirtschaftlich (Acker/Grünland) und als Silage-Lager genutzte Freifläche. Die Planungsfläche ist insgesamt in geringem bis mittlerem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Die Hecken und Einzelbäume im Gebiet bieten Habitatpotenzial für Höhlen- und Zweigbrüter; am Rand des Gebiets und im Umfeld ist die Feldlerche zu erwarten. Es handelt sich um Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Vorrangfläche Stufe II). Das bestehende Gewerbegebiet ist teilweise bereits eingegrünt.

Ø  PL 4 Gewerbegebiet „Härte“, Spielberg

Es handelt sich um im Anschluss an eine gewerbliche Fläche am Ortsrand gelegene, landwirtschaftlich (Acker/Grünland) genutzte Freiflächen mit mäßiger Relevanz für die siedlungsnahe Erholung. Die Planungsfläche ist insgesamt in geringem bis mittlerem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Innerhalb des Gebiets und im Umfeld ist die Feldlerche zu erwarten. Es handelt sich um Böden mit mittlerer bis hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit.

Ø  PL 8 Gewerbegebiet „Hub“, Gemeinde Egenhausen

Es handelt sich um im Anschluss an eine gewerbliche Fläche am Ortsrand gelegene, landwirtschaftlich (Acker/Grünland) genutzte Freiflächen mit Relevanz für die siedlungsnahe Erholung. Die Planungsfläche ist insgesamt in mittlerem Maße empfindlich gegenüber der neuen Nutzung. Wertgebend sind insbesondere folgende Merkmale: Randlich des Gebiets und im Umfeld ist die Feldlerche zu erwarten. Es handelt sich um Böden mit teils hoher Bedeutung als Filter und Puffer für Schadstoffe. Die Flächen weisen eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet auf.

Die Empfindlichkeit der einzelnen Planungsflächen wurde in die Abwägung einbezogen. Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Hochnagoldtal 2035 – Gewerbe“ werden voraussichtlich solche Umweltauswirkungen vorbereitet, die Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen. Die konkrete Beachtung der Eingriffsregelung, wonach Eingriffe zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen sind, erfolgt in den nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren.

Für die geplanten Gewerbeflächenerweiterungen der PL 1, PL 2a und PL 2b werden Waldflächen werden Waldflächen im Sinne des § 2 LWaldG beansprucht. Für diese Flächen ist daher nach § 10 i.V. m. § 9 LWaldG im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung durch die höhere Forstbehörde erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Waldumwandlung wird im weiteren Verfahren als Grundlage für die Waldumwandlungserklärung gestellt. Im Antrag werden der Bedarf und Aussagen zu Alternativen außerhalb des Walds sowie Maßnahmen zum forstrechtlichen Ausgleich dargestellt.

  • Stellungnahmen der Fachbehörden beim Landratsamt Calw vom 29.04.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 11.03.-23.04.2021 zu den Themen Umweltschutz (Immissionsschutz), Forstrecht (Waldumwandlung, Waldbiotop), Naturschutz/Landwirtschaft (regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiete für Erholung, Landwirtschaft und Mindestflur, Artenschutz).
  • Stellungnahme des Regionalverbands Nordschwarzwald vom 20.04.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 11.03.-23.04.2021 zu den Themen regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiete für Erholung, Landwirtschaft und Mindestflur.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abt. 2 – Raumordnung, vom 16.04.2021 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 11.03.-23.04.2021 zu den Themen regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiete für Erholung, Landwirtschaft und Mindestflur.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. Forst, vom 04.05.2021/16.02.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 11.03.-23.04.2021 zu den Themen Waldumwandlung, Waldabstand und Waldbiotop.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
14.10.2022, Stellungnahmen schriftlich an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Stadtbauamt Altensteig, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts Altensteig unter der Tel.-Nr. 07453/9461-132 oder per E-Mail an juliana.raslic(at)altensteig.de richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle Anschrift der Beteiligten anzugeben.

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung wird sich der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen beschäftigen und über den endgültigen Beschluss des Planwerks entscheiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Download:

Abwägungsprotokoll (PDF)
Begründung Teil FNP (PDF)
Umweltbericht (PDF)