Aktuell

Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften „Oberer Steigweg“, Wart


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

             

Der Gemeinderat hat am 26.10.2021 den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften „Oberer Steigweg“, Wart im Entwurf beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll im Rahmen der Innenentwicklung nach Abbruch der Halle „Leitz“ Wohnbauland zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf nach Wohnbauplätzen in Wart ist sehr hoch, da nur wenige private Baulücken vorhanden sind, die allerdings nicht verfügbar sind. Das geplante kommunale Baugebiet „Hube II“ kann aufgrund des noch ausstehenden Grunderwerbs leider erst mittel- bis längerfristig erschlossen werden.

Im Rahmen der Tiefbaumaßnahme „Neubulacher Straße“ soll ab Frühjahr 2022 auch der „Obere Steigweg“ erstmalig ausgebaut werden, wodurch die Erschließung für die im Gebiet „Oberer Steigweg“ geplanten Bauplätze gesichert wäre.

Im Rahmen der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden:

  • Schallimmissionsprognose der DEKRA Automobil GmbH Bericht Nr. 244-86/A34757/551438088-B02 vom 29.06.2021 mit folgendem Ergebnis:

Aufgrund der direkten Nähe zur Mehrzweckhalle, in der auch Veranstaltungen stattfinden, wurde ein Lärmgutachten durch die DEKRA erstellt. Da die bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle entstehenden Lärmemissionen die zulässigen Immissionsrichtwerte eines allgemeinen Wohngebiets (WA) tags innerhalb der Ruhezeiten (50 db(A)) und nachts (40 db(A)) überschreiten, musste das ursprünglich geplante Baufeld 1 direkt gegenüber der Halle entfallen. Die verbliebenen drei Bauplätze wurden so verteilt, dass trotz der Beschränkungen aufgrund des Lärmgutachtens gut nutzbare Grundstücksgrößen entstehen. Die nordwestlich verbleibende Grünfläche, die baulich nicht genutzt werden kann, soll als kommunale Grünfläche verbleiben.

Für den Bauplatz Nr. 2 wurden aufgrund des Beurteilungslärmpegels von teilweise > 50 db(A) -  bezogen auf den Tag-Zeitraum innerhalb der Ruhezeiten – im Textteil des Bebauungsplan passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.

Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle waren bisher schon nur in eingeschränkter Form zulässig – hier greift die Regelung der „seltenen Ereignisse“, d. h. im Jahr können bis zu 10 Veranstaltungen teilweise auch im Nachtzeitraum zugelassen werden. Privatveranstaltungen sind hier nicht zulässig.

Werden die vorgenannten Schallschutzmaßnahmen inkl. der organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich der Hallennutzung umgesetzt, können die Immissionsrichtwerte sowie der zulässigen Spitzenpegel im Bereich der geplanten Wohnbebauung durch die Nutzung der Mehrzweckhalle unterschritten werden.

  • Ermittlung der betroffenen Umweltbelange des Büros Schlegel & Thomas vom 15.06.2021 mit folgendem Ergebnis:

Eine Kompensation des baurechtlichen Eingriffs in das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume ist weitgehend möglich. Entsprechende Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Das Plangebiet bildet keine Frisch- und Kaltluftschneise. Ein nachweisbarer Eingriff in das Lokalklima findet durch die neue Bebauung nicht statt. Die Rasenfläche des Plangebiets umfasst keinen ausgewiesenen Erholungsbereich und die offene und attraktive Landschaft und die Sportflächen südlich und westlich von Wart sind gut erreichbar. Dadurch muss ein Verlust dieser Rasenflächen nicht als erheblicher Eingriff angesehen werden, der an anderer Stelle zu kompensieren ist. Von einer erheblichen Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern muss ebenfalls nicht ausgegangen werden. Der Bebauungsplan wird daher mit keinen dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter verbunden sein.

In den Textteil wurden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.

Der Bebauungsplanentwurf bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe oben) liegen vom

15.11.2021 bis 17.12.2021

je einschließlich

bei der Stadt Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zum Download bereit gestellt:

1. Bebauungsplan Begründung und Textteil Entwurf (PDF) 

2. Bebauungsplan Lageplan A3 M500 (PDF)

3. Bebauungsplan Gestaltungsplan A3 M500 (PDF)

4. Bebauungsplan Technischer Plan A3 M500 (PDF)

5. Bebauungsplan Legende (PDF)

6. Schallimmissionsprognose (PDF)

7. Ermittlung Umweltbelange Entwurf (PDF)

8. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 (PDF), gesamtes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!

Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden im Rathaus, Stadtbauamt, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die DIN-Vorschriften dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht vollständig im Internet zum Download bereitgestellt werden.

Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-171 oder per Email an sabine.lutz@altensteig.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet einsehbar unter www.altensteig.de.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-171 oder per Email an sabine.lutz@altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:

Montag bis Freitag                 von 8:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag                            von 14:00 bis 18:00 Uhr