Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 6. Änderung“, Simmersfeld
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands INTERKOM Enz-Nagold hat am 17.06.2021 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 6. Änderung“, Simmersfeld im Entwurf beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Überprüfung und Überarbeitung sämtlicher bisherigen Festsetzungen
- Reduzierung von Verkehrs-/Grünflächen durch veränderte Straßenführung der Albblickstraße
- Auflösung der bestehenden Retentionsbecken im Zweckverbandsgebiet und Generierung zusätzlicher Gewerbe-/Nutzflächen
- Reduzierung von Pflanzgeboten auf ein verträgliches Maß
- Streichung von (neuen) Betriebswohnungen zur Konfliktvermeidung aufgrund von Lärmimmissionen.
Im Rahmen der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden:
- Umweltbericht der HPC AG vom 17.06.2021 mit folgendem Ergebnis:
Insgesamt wird mit dem Bebauungsplan die Neuversiegelung einer Fläche von ca. 0,36 ha vorbereitet (Errichtung von Gebäuden, Hofflächen, Straßen/Fahrbahnflächen, Parkierungsflä-chen). Im Gegenzug entfallen Flächen zur Durchgrünung des Gebiets.
Der Bebauungsplan übernimmt i. W. die textlichen Festsetzungen und Empfehlungen aus den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, die der Vermeidung, der Minderung sowie dem Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen dienen. Diese betreffen den schonenden und ressourcensparenden Umgang mit den Böden im Gebiet, die Durch- und Eingrünung des Ge-biets und den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. Weiterhin werden eine Lärmkon-tingentierung festgelegt sowie Hinweise zum Artenschutz aufgenommen. Um die neuen Flä-chen zur Retention östlich der Kreisstraße zu entlasten, wird für die neu ermöglichten Gewer-bebauten eine Begrünung von mind. 50 % der Dachflächen festgesetzt. Im östlichen Teil des Gebiets ist zudem eine private Grünfläche mit Sondernutzung für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen.
Die Möglichkeiten eines Ausgleichs nachteiliger Umweltauswirkungen sind innerhalb des ge-werblich/industriell genutzten Plangebiets naturgemäß begrenzt. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz weist für das Schutzgut Biotoptypen ein Defizit von 272.908 Ökopunkten auf. Für das Schutzgut Boden kann ein Plus von 10.320 Ökopunkte erzielt werden.
Für das Defizit von insgesamt 262.588 Ökopunkten sind daher zusätzlich externe Ausgleichsmaßnahmen, wie die Erweiterung eines bereits geplanten Amphibienteichs und die Aufwertung von Waldflächen, die auch der Auerhuhnhabitatpflege dienen, vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen kann der durch den Bebauungsplan ausgelöste Eingriff auch rechnerisch ausgeglichen werden.
In den Textteil wurden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.
- Schallschutzgutachten der DEKRA Automobil GmbH Bericht Nr. 12186/2494/555079115-B02 vom 09.06.2021 mit folgendem Ergebnis:
Insgesamt wurden 8 maßgebliche Immissionsorte (IO) im Bereich der südlich und westlich angrenzenden Misch- und Wohngebiete betrachtet. Das Untersuchungsgebiet umfasst neben dem aktuellen Plangebiet (INTERKOM-6. Änderung) auch das Plangebiet der Fa. BAK/BNS (INTERKOM-5. Änderung) und das Gewerbegebiet „Forchenbusch“, welche als „Vorbelastung“ für das Plangebiet zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass für das Plangebiet Festsetzungen in Form einer Gewerbelärmkontingentierung getroffen werden müssen. Mit diesem Planungsinstrument soll durch Begrenzung der Geräuschemissionen das Emissionsverhalten in Gewerbe- und Industriegebieten geregelt und gesteuert werden, um Immissionskonflikte mit umliegenden schutzbedürftigen Gebieten/Nutzungen zu vermeiden.
Die Emissionskontingente wurden so ausgerichtet, dass die Richtwerte der TA-Lärm bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005-1 an den Immissionsorten eingehalten werden. Die Einhaltung der LEK (Schallleistungspegel in Form von zulässigen Emissionskontingenten) ist im Einzelfall für jeden Betrieb im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über ein Schallimmissionsgutachten nachzuweisen.
In den Textteil wurden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.
- Stellungnahme des Landratsamts Calw vom 30.09.2020:
Die in der ebenfalls ausliegenden Abwägungstabelle vom 08.06.2021 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange enthaltenen Vorgaben, Anregungen und Hinweise zur Überarbeitung Planentwurfs, des Umweltberichts und des Schallschutzgutachtens wurden entsprechend abgearbeitet. Die aktualisierten Gutachten liegen nun vor (s.o.) und entsprechende Festsetzungen sind in den Planentwurf aufgenommen worden.
Der Bebauungsplanentwurf bestehend aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe oben) liegen vom
05.07.2021 bis 06.08.2021
je einschließlich
bei der Zweckverbandsverwaltung, Stadt Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de/aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
2. Bebauungsplan Begründung (PDF)
3. Bebauungsplan Textteil (PDF)
4. Bebauungsplan Lageplan (PDF)
6. Schallimmissionsprognose Bericht (PDF)
7. Schallimmissionsprognose Anlagen (PDF)
8. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 (PDF), gesamtes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!
9. DIN 45691 Geräuschkontingentierung (PDF), gesamtes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!
10. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau (PDF), gesamtes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!
Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden im Rathaus, Stadtbauamt, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die DIN-Vorschriften dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht vollständig im Internet zum Download bereitgestellt werden.
Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet einsehbar unter www.altensteig.de/aktuelles.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr |