Aktuell

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2035 – Gewerbe“ der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Altensteig


Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Altensteig betrifft die Stadt Altensteig selbst und die Gemeinden Egenhausen und Simmersfeld.

Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2015“ inkl. der 1. und  2. Änderung (die 3. Änderung soll voraussichtlich im Sommer dieses Jahres beschlossen werden), soll fortgeschrieben werden. Da sich das Fortschreibungsverfahren insbesondere aufgrund der Bedarfsflächenanalyse für Wohnbauflächen sehr lange hinziehen kann und die Verwaltungsgemeinschaft mittelfristig konkreten Bedarf an Gewerbeflächen hat, wurde für die Gewerbeflächen am 16.05.2017 bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Gewerbe“ gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in Altensteig am 23.05.2017, in Egenhausen auch am 23.05.2017 und in Simmersfeld am 26.05.2017.

Aufgrund der Erweiterung des Planungshorizontes bis zum Jahr 2035 wurde die Bezeichnung des Teilflächennutzungsplanes daher mit Beschluss der VVG vom 29.11.2018 in „Hochnagoldtal 2035 – Gewerbe“ geändert.

Im Rahmen dieses Teilflächennutzungsplanes sollen die dringend erforderlichen Erweiterungen der bestehenden Gewerbe-/Industriegebiete auf den Gesamtgemarkungen  der Stadt Altensteig, der Gemeinde Simmersfeld und der Gemeinde Egenhausen abgebildet werden. Zudem werden die Planungen des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes im Hinblick auf nicht zu realisierende Gewerbegebiete angepasst.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen zu geben.

Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht) werden deshalb je einschließlich

von Montag, den 22.03.2021 bis Freitag, den 23.04.2021

bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:

Montag bis Freitag                 von   8:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag                            von 14:00 bis 18:00 Uhr

Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de möglich ist. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.

Im Einzelnen geht es um folgende Gewerbe-Planflächen:

PL 1    Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – Erweiterung der Planfläche um 10 ha

PL 2    INTERKOM Enz-Nagold und Gewerbegebiet „Forchenbusch“ in Simmersfeld –Erweiterung der Planflächen um insg. 15 ha

PL 3    Gewerbegebiet Altensteig-Garrweiler – Erweiterung der Planfläche um 1,8 ha

PL 4    Gewerbegebiet „Härte“ in Altensteig-Spielberg – Erweiterung der Planfläche um 5 ha

PL 5    Gewerbegebiet „Eschbachwasen“ in Altensteig-Walddorf – Entfall der Planfläche

PL 6    Gewerbegebiet Altensteig-Überberg – Entfall der Planfläche

PL 7    Gewerbegebiet Überberg/Ettmannsweiler – Übernahme als Bestandsfläche durch Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren

PL 8    Gewerbegebiet „Hub“ in Egenhausen – Erweiterung der Planfläche um 2 ha

Zu jeder Planfläche sind die Einstufungen zu den übergeordneten Planungen, das Planungsziel und der Umweltbericht erarbeitet. So können bereits im Vorfeld der Planung alle bis dahin bekannten relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Entwurf der Änderung nach Abwägung und Einarbeitung der eingegangenen Anregungen öffentlich ausgelegt. Hierüber informieren wir wieder in den Mitteilungsblättern von Altensteig, Egenhausen und Simmersfeld.

Unterlagen zum Download:

1. Teil-FNP Gewerbe Begründung 02.03.2021 (PDF)

2. GMA-Gewerbeflächen Potenzialanalyse 10.09.2018 (PDF)

3. Korrektur Gewerbeflächen Potenzialanalyse KE-VG 23.01.2020 (PDF)

4. Umweltbericht 02.03.2021 (PDF)

5. Umweltbericht Anl. 1-1 Turmfeld (PDF)

6. Umweltbericht Anl. 1-2 INTERKOM (PDF)

7. Umweltbericht Anl. 1-3 Forchenbusch (PDF)

8. Umweltbericht Anl. 1-4 Garrweiler (PDF)

9. Umweltbericht Anl. 1-5 Härte (PDF)

10. Umweltbericht Anl. 1-6 Hub (PDF)