Aktuell

Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften "Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde“, Altensteig (früher: „Seniorenzentrum Sonnenhalde“, Altensteig)


Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften "Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde“, Altensteig

(früher: „Seniorenzentrum Sonnenhalde“, Altensteig)

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat am 23.02.2021 den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften „Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde“, Altensteig erneut im Entwurf beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften jeweils vom 23.02.2021 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s.u.) liegen vom

18.03.2021 bis 09.04.2021

je einschließlich

bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sämtliche Auslegungsunterlagen nachstehend zum Download bereitgestellt.

Der Gemeinderat hat mit erneutem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 23.02.2021 eine geringfügige Korrektur bei den Örtlichen Bauvorschriften vorgeschlagen und beschlossen, die Dachneigung bei Flachdächern statt mit bisher 0° künftig mit 0-5° festzusetzen. Die Planunterlagen wurden entsprechend der Beschlusslage angepasst und mit neuem Ergänzungsdatum vom 23.02.2021 versehen.

Da der Bebauungsplan nach den ersten beiden Auslegungen nochmals geändert wurde, ist dieser nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen zu den geänderten Teilen sind erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung kann dabei angemessen verkürzt werden, weshalb die Auslegungsdauer nun drei Wochen beträgt.

Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden im Rathaus, Stadtbauamt, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Die DIN-Vorschriften dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht vollständig im Internet zum Download bereitgestellt werden.

1. Bebauungsplan Textteil 23.02.2021 (PDF)

2. Bebauungsplan Lageplan M500 23.02.2021 (PDF)

3. Bebauungsplan Legende A3 23.02.2021 (PDF)

4. Bebauungsplan Verfahrensvermerke A4 23.02.2021 (PDF)

5. Bebauungsplan Technischer Plan A3 M750 23.02.2021 (PDF)

6. Ermittlung Umweltbelange 08.02.2021 (PDF)

7. Artenschutzgutachten 15.09.2014 (PDF)

8. Artenschutzgutachten Aktualisierung 04.05.2020 (PDF)

9. Verkehrsgutachten 28.09.2018 (PDF)

10. Schallimmissionsprognose Textteil 27.07.2020 (PDF)

11. Schallimmissionsprognose Anlagen 27.07.2020 (PDF)

12. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 (PDF), komplettes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!

13. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau (PDF), komplettes Dokument im Stadtbauamt einsehbar!

14. Abwägungstabelle Erneute Auslegung 21.09.-13.10.2017 Anlage 1 (PDF)

15. Abwägungstabelle Erneute Auslegung 16.10.-20.11.2014 Anlage 2 (PDF)

16. Abwägungstabelle Auslegung 12.06.-14.07.2014 Anlage 3 (PDF)

Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic@altensteig.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet einsehbar unter www.altensteig.de/Leben/Aktuelles.


Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:

Montag bis Freitag                 von   8:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag                            von 14:00 bis 18:00 Uhr

Bei der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden:

  • Ermittlung der betroffenen Umweltbelange des Büros Schlegel + Thomas vom 08.02.2021 zur Untersuchung, ob durch die vorliegende Bauleitplanung Belange des Umweltschutzes, Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen beeinträchtigt werden. Auch umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind zu beachten, Immissionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Ebenfalls Beachtung finden müssen die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie der Europäischen Vogelschutzgebiete. Bedingt durch fehlende oder ungeeignete Lebensräume im Plangebiet muss von keiner erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten und Lebensräumen gemeinschaftlicher Bedeutung ausgegangen werden. Der Verlust eines großen Teils der Freifläche bedeutet einen Eingriff in Lebensräume von Tier und Pflanzenarten. Durch den Erhalt einzelner Bäume und durch die vorgesehene Neupflanzung von Bäumen kann dieser Eingriff jedoch reduziert werden. Der Abtrag von Oberboden und die Versiegelung von Boden erfolgt innerhalb der Freifläche in hohem Umfang. Der abzutragende Oberboden kann voraussichtlich innerhalb des Plangebiets nicht vollständig wiederverwendet werden. Natürliche Fließ- oder Stillgewässer oder rechtskräftig festgesetzte Wasserschutzzonen sind von der Maßnahme nicht betroffen. Durch zusätzliche Versiegelungen wird jedoch die Versickerung von Niederschlagswasser geringfügig reduziert.  Ein erheblicher zusätzlicher Eingriff in das Lokalklima findet wegen der Lage innerhalb von Siedlungsflächen und wegen der Durchgrünung der angrenzenden Wohnbauflächen nicht statt. Ausgewiesene öffentliche Erholungsmöglichkeiten sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Nutzung der Freifläche für die Bewohner des Pflegeheims und der vorhandenen Betreuten Wohnungen wird jedoch durch die geplanten zusätzlichen Gebäude eingeschränkt. Von einer erheblichen Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern muss nicht ausgegangen werden. Die erforderlichen Stellplätze werden bereitgestellt. Insgesamt wird der Bebauungsplan mit keinen dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter verbunden sein. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros HPC AG aus Rottenburg vom 15.09.2014 sowie deren Aktualisierung vom 04.05.2020 zur Beurteilung des Habitatpotenzials von Fledermäusen, europarechtlich geschützten Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Insekten und Pflanzen. Geschützte Reptilien, Amphibien, Insekten und Pflanzen kommen im Plangebiet nicht vor. Für evtl. im Plangebiet vorkommende Fledermaus- und Vogelarten wurden geeignete Kompensationsmaßnahmen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
  • Verkehrsgutachten des Büros Koehler & Leutwein vom 28.09.2018: Durchgeführt wurden eine Verkehrsanalyse durch Verkehrszählungen an verschiedenen Knotenpunkten und zu verschiedenen Tageszeiten, eine Ermittlung der Verkehrserzeugung durch die Bebauungsplangebiete „Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde“ und „Am Markgrafenweg“ sowie eine Verkehrsprognose für den Prognose-Nullfall des Jahres 2030. Das Verkehrsgutachten lieferte die Eingangsdaten für die Ermittlung des Verkehrslärms im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung. Insgesamt wurden vier Fallszenarien erarbeitet – u. a. die T4 = Prognose für geplante Erweiterung Seniorenwohnen und Erweiterung de’ignis-Klinik (Auerstr. 2 und Markgrafenweg 11). Die Verkehrszählung ergab Belastungen des Forchenweges mit ca. 2.100 Kfz/24h, des Lerchenweges mit ca. 900 Kfz/24h und des Markgrafenweges mit ca. 700 Kfz/24h. Zur Beurteilung einer Verkehrsprognose auf das Zieljahr 2030 wurde ein linearer Hochrechnungsfaktor von +5% für den Allgemeinverkehr angesetzt. Durch die zukünftigen Nutzungen der Klinik und des Seniorenzentrums belaufen sich die Verkehrserzeugungen auf ca. 140 bzw. 85 Kfz/24h jeweils im Quell- und Zielverkehr, wobei die Verkehre der Klinik nicht neu erzeugt, sondern auf das nähere Umfeld verlagert werden.
  • Schallimmissionsprognose der DEKRA Automobil GmbH vom 27.07.2020 zur Untersuchung potentieller Konflikte nach TA Lärm durch den gewerblichen Betrieb des Pflegeheims an den angrenzenden Wohnhäusern sowie der Verkehrsimmissionen und anschließender Ermittlung der daraus folgenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109.Gewerbelärm

In einem Rechenmodel wurde der Bestand mit Parkplatzemissionen, Geräuschen durch LKW-/Kfz-Abholungen, -Anlieferungen und Fahrten sowie einer technischen Außenquelle erfasst. Bezüglich der geplanten Erweiterung des Seniorenwohnens wurden zwei Varianten für eine Tiefgaragen-Zu-/Ausfahrt untersucht.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Tagzeitraum der zulässige Immissionsrichtwert (IRW) von 55 dB(A) und das zugehörige Maximalpegelkriterium von 85 dB(A) unterschritten und damit eingehalten werden kann. Im Nachtzeitraum wurden Immissionskonflikte identifiziert, die jedoch durch organisatorische und bauliche Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beseitigt werden können.

Verkehrslärm

Die aufgrund des Verkehrsgutachtens aufgezeigten verkehrlichen Veränderungen auf den umliegenden Straßen wurden im schalltechnischen Modell rechnerisch untersucht. Im Ergebnis sind auf der Urbachstraße, Hegelstraße und im Forchenweg nicht relevante Pegelsteigerungen zu erwarten.

Die Orientierungswerte der DIN 18005-01 für ein „WA“ werden im Plangebiet tags geringfügig überschritten und nachts unterschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für ein „WA“ werden tags und nachts im gesamten Plangebiet unterschritten. Die bisherigen Wohnverhältnisse der untersuchten Immissionsorte ändern sich durch das Bebauungsplanverfahren nicht. Aus schalltechnischer Sicht liegen keine unzumutbaren Wohnverhältnisse vor.

Im Plangebiet liegen an den Baugrenzen die höchsten maßgeblichen Außenlärmpege bei 60 dB(A), was dem Lärmpegelbereich II der DIN 4109 entspricht. Für Bestandsbebauungen ergeben sich somit keine zusätzlichen passiven Schallschutzmaßnahmen. Im Bereich der Hegelstraße und des Forchenweges sind maximal die Anforderungen des Lärmpegelbereiches III beim Neubau von schutzbedürftigen Räumen zu beachten. Diese werden üblicherweise durch die Anforderungen des Wärmeschutzes bereits erfüllt.

Entsprechende Festsetzungen wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 09.04.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic@altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf den Lageplan vom 23.02.2021 wird verwiesen.