Aktuell
Vorentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Gewerbe Simmersfelder Straße“, Überberg - Öffentlichkeitsbeteiligung
Öffentliche Bekanntmachung
Vorentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften
„Gewerbe Simmersfelder Straße“, Überberg
- Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 26.01.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Gewerbe Simmersfelder Straße“, Überberg und die zusammen mit ihm aufgestellte Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Verfahren
Der Bebauungsplan soll gemäß §§ 2 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.09.2019 vom Gemeinderat gefasst und am 02.10.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grundlage des nun vorliegenden Vorentwurfs des Bebauungsplans sowie der gutachterlichen Ergebnisse der Schallimmissionsprognose und des Umweltberichts soll das Verfahren nach dem Billigungsbeschluss des Gemeinderates mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortgeführt werden.
Es wird auf den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften des Büros Thal aus Altensteig bestehend aus der Planzeichnung M 1:500, dem schriftlichen Teil und der Begründung jeweils vom 18.12.2020 sowie den Umweltbericht des Büros Schlegel + Thomas aus Tübingen vom 04.12.2020 und die Schallimmissionsprognose der DEKRA Automobil GmbH aus Stuttgart vom 18.12.2020 verwiesen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen der aktuell laufenden Flächennutzungsplanfortschreibung der Verwaltungsgemeinschaft wurde auch diese im Flächennutzungsplan festgesetzte Gewerbeplanfläche geprüft. Die Flächen sind bereits zum großen Teil bebaut bzw. werden als Lagerflächen gewerblich genutzt durch die Firmen GEWA Balkonsysteme GmbH und Sägewerk Manfred Rentschler.
Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, diese Gewerbeflächen im Laufe des Fortschreibungsverfahrens durch einen Bebauungsplan abzusichern, so dass diese als Bestandsflächen in den Flächennutzungsplan übernommen werden könnten. Eine Befragung der betroffenen Unternehmen hat ergeben, dass beide Unternehmen auf den bereits genutzten Flächen im Planungszeitraum (bis 2035) Erweiterungsbedarf haben werden. Zur Standortsicherung der beiden Unternehmen soll deshalb sowohl für den Bereich auf Überberger Gemarkung als auch auf Ettmannsweiler Gemarkung jeweils ein rechtskräftiger Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt werden. Für den Bereich auf Ettmannsweiler Gemarkung ist die Gemeinde Simmersfeld zuständig.
Mit dem Bebauungsplan sollen im Rahmen der Festsetzung eines Gewerbegebiets die Standorte der sich dort befindlichen Gewerbebetriebe gesichert und bedarfsgerechte Erweiterungen ermöglicht werden.Eine Änderung der verkehrs- und versorgungstechnischen Erschließung ist nicht vorgesehen, da die Grundstücke wie bisher auch intern erschlossen werden können.
Geltungsbereich
Im Bereich südlich der Simmersfelder Straße auf Überberger Gemarkung bis zur Gemarkungsgrenze Ettmannsweiler sowie der südlich und östlich angrenzenden Waldflächen soll der Bebauungsplan „Gewerbe Simmersfelder Straße“, Überberg aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke jeweils auf Gemarkung Überberg: Flst. 421/1, 421/2, 421/3, 421/4, 421/5, 421/6, 422, 423/1 und 423/2.
Das Plangebiet ist ca. 3,8 ha groß. Der Geltungsbereich ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vom 18.12.2020 zu entnehmen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Schallimmissionsprognose und Umweltbericht)
von Donnerstag, 11.02.2021 bis Freitag, 12.03.2021
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und viele zum Download bereit gestellt. Die vollständigen DIN-Normen sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Bauamt einsehbar.
1. Bebauungsplan Vorentwurf Textteil 18.12.2020 (PDF)
2. Bebauungsplan Vorentwurf Lageplan M500 03.02.2021 (PDF)
3. Bebauungsplan Vorentwurf Technischer Lageplan M500 03.02.2021 (PDF)
4. Umweltbericht Vorentwurf 04.12.2020 (PDF)
5. Umweltbericht Bestandsplan 04.12.2020 (PDF)
6. Umweltbericht Grünordnungsplan 04.12.2020 (PDF)
7. Lärmgutachten Bericht 18.12.2020 (PDF)
8. Lärmgutachten Anlagen 18.12.2020 (PDF)
9. DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 (PDF) komplettes Dokument im Bauamt einsehbar
10. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau (PDF) komplettes Dokument im Bauamt einsehbar
11. DIN 45691 Geräuschkontingentierung (PDF) komplettes Dokument im Bauamt einsehbar
Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung deshalb auch nachstehend zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12.03.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts bei der Stadtverwaltung Altensteig - oder schriftlich an die Stadt Altensteig richten (Anschrift und Kontakt siehe oben). Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr |
Altensteig, den 03.02.2021
Gerhard Feeß
Bürgermeister