Aktuell

Flächennutzungsplan „Hochnagoldtal 2015 – 3. Änderung“


Öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Altensteig hat am 22.10.2020 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „Hochnagoldtal 2015“ gefasst. Bereits im Vorverfahren fanden die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Mit den Anregungen und Vorschlägen hat sich der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft ausführlich beschäftigt und die Abwägung durchgeführt. Als Ergebnis ist nun der entsprechend angepasste Planentwurf beschlossen worden.

Folgende einzelne Planungspunkte sind vorgesehen:

3.1       Flächentausch von Wohnbauflächen auf Gemarkungen Altensteig/Altensteigdorf und Spielberg für das Wohnbaugebiet „Am Kirchspielweg“ in Altensteigdorf.

3.2       Flächentausch von Wohnbauflächen auf Gemarkung Walddorf für die Neuausweisung des Wohnbaugebietes „Heckenrosenweg II“ in Altensteig-Walddorf

3.3       Ausweisung eines neuen Sondergebietes (SO) „Grubenäcker“ in Simmersfeld-Fünfbronn

3.4       Berichtigung des Flächennutzungsplanes wegen Ausweisung eines neuen Baugebietes „Brand V“ nach § 13b BauGB in Altensteig-Überberg

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Lagepläne einschließlich Erläuterungsberichte), der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt Altensteig wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 09.11.2020 bis 30.12.2020

je einschließlich, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Stadtbauamt Altensteig, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss öffentlich aus. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.

1. Begründung (PDF)

2. Gesamtplan M 25.000 (PDF)

3. Umweltbericht (PDF)

4. LRA Calw Stellungsnahme 29.11.2019 (PDF)

5. Regionalverband Stellungnahme 25.09.2019 (PDF)

6. RP KA Abt.2 Raumordnung Stellungnahme 02.10.2019 (PDF)

7. RP Freiburg Abt. Forst Stellungnahme 25.09.2019 (PDF)

8. Abwägungstabelle frühz. Beteiligung 2019 22.10.2020 (PDF)

Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic@altensteig.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans auch im Internet einsehbar unter www.altensteig.de-Leben-Aktuelles.

Bei den Gemeinden Egenhausen und Simmersfeld liegen ebenfalls je ein kompletter Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung aus. Bitte erkundigen Sie sich hier nach den Öffnungszeiten bzw. evtl. erforderlichen Terminabsprachen.

Während der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen einsehen:

  • Umweltbericht des Büros HPC AG vom 06.10.2020

Die Planungsflächen liegen außerhalb von Schutzgebieten des Netzes Natura 2000, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Waldschutzgebiete (Bannwald, Schonwald) werden ebenfalls nicht überplant. Innerhalb  der  Planungsfläche  PL2  „Heckenrosenweg  II“  befinden  sich  Offenlandbiotope und ein Waldbiotop, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Planungsfläche PL3 „Grubenäcker“ liegt innerhalb eines Wasserschutzgebiets. Schutzgebiete  und  geschützte  Biotope  werden,  soweit  vorhabenbezogen  relevant, bei  der Darstellung und Bewertung der einzelnen Planungsflächen in den Steckbriefen berücksichtigt.

Auf  Ebene  der  Flächennutzungsplanung werden die Artenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen Vorabschätzung berücksichtigt, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersichtlich sind. Die Strukturen, die innerhalb der Planungsflächen abgegrenzt werden können, sind in unterschiedlicher Weise als Habitate für geschützte Arten geeignet. Als Säugetiere sind ggf. Fledermäuse betroffen (PL1 „Am Kirchspielweg“, PL3 „Grubenäcker“, PL4 „Brand V“); die Haselmaus findet am Waldrand von PL4 „Brand V“ geeignete Habitate. Vogelarten können in allen Planungsflächen betroffen sein. Artenschutzrechtlich relevante Reptilien sind an den Gehölzrändern von PL2 „Heckenrosenweg II“ und PL4 „Brand V“ nicht auszuschließen; Gewässer als Habitatelemente für artenschutzrechtlich relevante Amphibien wurden nicht angetroffen. Die südexponierten Wiesen von PL2 „Heckenrosenweg“ bieten ein Lebensraumpotenzial für Schmetterlinge.

Entsprechend der vorgefundenen Habitateignung, und vor dem Hintergrund der jeweiligen Planung, werden im Umweltbericht für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren entsprechende Untersuchungen empfohlen.

Planungsfläche 4 „Brand V“ liegt vollständig im Stadtwald Altensteig, Flurstück Nr. 279, Gemarkung Überberg. Durch die geplante Nutzung dieser Waldfläche als Wohngebiet werden hier Waldflächen im Sinne des § 2 LWaldG beansprucht. Für diese Flächen ist daher nach § 10 i.V. m. § 9 LWaldG im Rahmen der Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung durch die höhere Forstbehörde erforderlich.

Ein entsprechender Antrag auf Waldumwandlung wird, als Grundlage für die Waldumwandlungserklärung, gestellt. Im Antrag werden der Bedarf und Aussagen zu Alternativen außerhalb des Walds sowie Maßnahmen zum forstrechtlichen Ausgleich dargestellt.

Mit der Aufstellung der 3. Änderung des FNP werden voraussichtlich solche Umweltauswirkungen  vorbereitet,  die  Eingriffe  im  Sinne  des  Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen. Die konkrete Beachtung der Eingriffsregelung, wonach Eingriffe zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen sind, erfolgt im nachgeschalteten baurechtlichen Verfahren.

  • Stellungnahmen der Fachbehörden beim Landratsamt Calw vom 29.11.2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.08.-30.09.2019 zu den Themen Umweltschutz (Immissionsschutz, Grundwasserschutz), Forstrecht (Waldumwandlung) Naturschutz (Vorbehaltsgebiete für Erholung, Waldbiotop, Heckenbiotope, Quelle).
  • Stellungnahme des Regionalverbands Nordschwarzwald vom 25.09.2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.08.-30.09.2019 zu den Themen Vorbehaltsgebiete für Erholung bzw. Mindestflur.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abt. 2 – Raumordnung, vom 02.10.2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.08.-30.09.2019 zu den Themen Vorbehaltsgebiete für Erholung bzw. Mindestflur.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. Forst, vom 25.09.2019 zu den Themen Waldumwandlung und Waldabstand.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
30.12.2020, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic@altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung wird sich der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit den eventuell vorgebrachten Bedenken und Anregungen beschäftigen und über den endgültigen Beschluss des Planwerks entscheiden.