Aktuell
Bebauungsplanvorentwurf „Brand V“ und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Brand V“ -Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
24.09.2020
Öffentliche Bekanntmachung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanvorentwurf „Brand V“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf
„Brand V“
Stadt Altensteig, Gemarkung Überberg
Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 22.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf „Brand V“, Stadt Altensteig, Gemarkung Überberg, und die zusammen mit ihm aufgestellte Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Brand V“, Stadt Altensteig, Gemarkung Überberg, gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gemäß § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch wird ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13 b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche kleiner als 10.000 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand.
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt. Abwägungserhebliche Umweltbelange und artenschutzrechtliche Belange wurden jedoch bereits ermittelt und sind im Bericht zur Ermittlung der betroffenen Umweltbelange der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt, die im Bericht zur Ermittlung der betroffenen Umweltbelange der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt ist.
Ziel und Zweck der Planung
Im Stadtteil Überberg soll das bestehende Baugebiet „Brand“ um einen weiteren Abschnitt nach Südwesten erweitert werden. Der letzte Bauabschnitt wurde mit dem Bebauungsplan „Brand IV“ im Jahr 2014 umgesetzt. Die Bauplätze sind nahezu vollständig bebaut. In Altensteig wie auch in den sonstigen Statteilen stehen nur wenige Bauplätze zur Verfügung. Die Niederwald- und Wiesenflächen am südlichen Ortsrand sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Der Bebauungsplan erweitert den Ortsbereich des Stadtteils Altensteig-Überberg (Hesel-bronn) in westlicher Richtung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Überberg. Er umfasst die Flurstücke:
Flst. 279 (Teilfläche), Flst. 279/1 (Teilfläche), Flst. 279/20, Flst. 279/21, Flst. 279/22, Flst.
279/23, Flst. 279/24, Flst. 279/25, Flst. 248/4 (Teilfläche), Flst. 328/6 (Teilfläche).
Der Geltungsbereich wird zur Einbeziehung eines Regenrückhaltebeckens im Süden um ca. 0,2 ha, abweichend vom Aufstellungsbeschluss, erweitert. Da in das bestehende Biotop im Nordosten des Plangebietes nicht eingegriffen werden soll und aufgrund des Waldabstandes zum angrenzenden Grundstück, wird der Geltungsbereich im Nordosten um ca. 0,2 ha, abweichend vom Aufstellungsbeschluss, verkleinert.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 2,73 ha.
Es wird auf den hier bereit gestellten Lageplan vom 22.09.2020 verwiesen.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22.09.2020.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung
von Donnerstag, dem 08.10.2020 bis Montag dem 09.11.2020,
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachstehend zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
1. Bpl. Brand V_Überberg_Lageplan_Geltungsbereich_22.09.2020 (PDF)
2. Bpl. Brand V_Überberg_Begründung_22.09.2020 (PDF)
3. Bpl. Brand V_Überberg_Textteil_22.09.2020 (PDF)
4. Bpl. Brand V_Überberg_Zeichnerischer Teil_22.09.2020 (PDF)
5. Ermittlung der Umweltbelange (PDF)
6. Potentialabschätzung Artenschutz (PDF)
7. Kartierung Haselmaus (PDF)
8. LAI-Leitfaden_Immissionsschutz (PDF)
Die Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen werden, werden an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Das Rathaus ist aktuell für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de möglich ist.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
09.11.2020, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Stadtbauamts unter der Tel.Nr. 07453/9461-132 oder per Email an juliana.raslic(at)altensteig.de bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) - oder schriftlich an die Stadt Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Altensteig, den 30.09.2020
Gerhard Feeß
Bürgermeister