Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 6. Änderung“, Simmersfeld Öffentlichkeitsbeteiligung
03.07.2020
Die Zweckverbandsversammlung hat am 27.04.2017 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold“ mit Änderungen 1-4 zu ändern. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss vom 27.04.2017 wurde am 05.05./06.05./10.05./12.05.2017 in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich wurde nun im Rahmen des Umlaufbeschlusses vom 23.06.2020 um die südöstliche Retentionsfläche und einen Teil der K4369 erweitert, weil diese technischen Einrichtungen dem Gebiet „INTERKOM Enz-Nagold“ dienen. Der Aufstellungsbeschluss vom 27.04.2017 wurde daher entsprechend geändert und soll hiermit entsprechend bekannt gemacht werden:
Betroffen sind folgende Grundstücke jeweils auf Gemarkung Simmersfeld:
Flst. 352/10, 352/16, 352/19, 352/20, 352/25, 352/26, 352/27 (= Köhlerstraße), 352/29, 352/37, 352/38, 352/39 (= Hochwaldstraße), 352/40 (= Albblickstraße), 352/41, 352/42, 352/43 (= Flößerstraße), 352/44, 352/45, 352/49, 352/55, 352/56, 352/38, 352/52, 352/58 sowie die Flst. 352/5, 1139/1 (Gem. Aichhalden), 179 und 180 (Retentionsfläche östlich der K4369) sowie ein Teil des Flst. 393 (= Oberweiler Straße, K4369).
Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 12,5 ha.
Für das bisherige Bestandsgebiet des Zweckverbands INTERKOM Enz-Nagold bestehen derzeit fünf rechtskräftige Bebauungspläne:
- „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold“
- „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 1. und 2. Änderung“
- „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 3. Änderung und 1. Erweiterung“
- „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 4. Änderung“
- „Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold – 5. Änderung und 2. Erweiterung (BNS)“
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In Vorbereitung auf die bereits geplante Erweiterung des Zweckverbandsgebiets im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie künftige betriebliche Erweiterungen im Industriegebiet sollen die bestehenden Bebauungspläne – ausgenommen die 5. Änderung (BNS) – auf den Prüfstand gestellt und vollständig überarbeitet werden.
Für die geplante Erweiterung musste im Vorfeld für das bestehende INTERKOM-Gebiet sowie die angrenzenden Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete ein neues Lärmgutachten erstellt werden. Hierzu wurden sämtliche dort angesiedelte Betriebe hinsichtlich der genehmigten und tatsächlichen Nutzungen näher untersucht. Es wird auf den vorliegenden Entwurf des Lärmgutachtens der DEKRA Automobil GmbH vom 09.03.2020 verwiesen.
Ein Ergebnis des Lärmgutachtens war, dass Betriebswohnungen im gesamten Gebiet künftig ausgeschlossen werden sollen, da diese in Gewerbegebieten und vor allem in Industriegebieten immer wieder zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben führen. Die bestehenden Betriebswohnungen haben Bestandsschutz, neue Betriebswohnungen können dann nicht mehr zugelassen werden.
Durch die Schaffung einer großen Retentionsfläche westlich der Kreisstraße für die aktuelle BNS-Erweiterung und künftig geplante Gebietserweiterungen wurden die zwei bestehenden Retentionsbecken im Zweckverbandsgebiet aufgelöst, so dass hier zusätzliche Gewerbefläche entstehen kann.
Weitere Änderungen ergeben sich durch eine veränderte Straßenführung in der Albblickstraße ergeben. Hier werden Verkehrs- und Grünflächen reduziert, eine Wendemöglichkeit über einen Kreisel und LKW-Aufstellflächen geschaffen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt, da mit der Änderung die Grundzüge der Planung berührt sind. Die erforderliche Umweltprüfung wurde durchgeführt. Hierzu wird auf den vorliegenden Entwurf des Umweltberichts des Büros HPC AG vom 18.03.2020 verwiesen.
Der zwischenzeitlich vom Büro Reinmold-Nöther ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf vom 26.03.2020 wurde mit Umlaufbeschluss vom 23.06.2020 gebilligt, so dass nun auf dieser Plangrundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden kann.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften der zeichnerische Teil (Lageplan) vom 26.03.2020 sowie die Begründung und der schriftliche Teil jeweils vom 26.03.2020.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtliche Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den Örtlichen Bauvorschriften wird deshalb mit Begründung und den nach Einschätzung der Zweckverbandsverwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltberichtsentwurf vom 18.03.2020, Entwurf der Schallimmissionsprognose vom 09.03.2020)
von Montag, den 20.07.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen nachfolgend zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
1. Bebauungsplan Interkom Enz-Nagold 6. Änderung Begründung (PDF)
2. Bebauungsplan Interkom Enz-Nagold 6. Änderung Textteil (PDF)
3. Bebauungsplan Interkom Enz-Nagold 6. Änderung Lageplan A4 (PDF)
4. Bebauungsplan Interkom Enz-Nagold 6. Änderung Lageplan M1000 (PDF)
5. Umweltbericht (PDF)
6. Lärmgutachten Textteil (PDF)
7. Lärmgutachten Anlagen (PDF)
Jedermann kann während der angegebenen Frist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Altensteig, den 02.07.2020
Gerhard Feeß
Zweckverbandsvorsitzender