Aktuell
Durchführung von Brandverhütungsschauen
05.06.2020
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist gemäß der dazu vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erlassenen Verwaltungsvorschrift (VwV Brandverhütungsschau vom 17. September 2012, GABI. S. 863; zuletzt geändert durch VwV vom 03.03.2015, GABl. 2015 S. 83) grundsätzlich in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.
Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadensfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgesorgt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind (§ 15 Abs. 1 der Landesbauordnung). Die Brandverhütungsschau ist in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren durchzuführen.
Die Stadt Altensteig - Untere Baurechtsbehörde hat mit der Durchführung dieser Aufgabe in ihrem Zuständigkeitsbereich vorschriftsgemäß das Sachverständigenbüro Dr. Portz, Fellbach beauftragt. Herr Dr.-Ing. Portz ist öffentlich bestellter und verteidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung und Brandursachen. Er wird mit seinen Mitarbeitern die Brandverhütungsschauen ab Juli 2020 durchführen.
Das Sachverständigenbüro wird sich rechtzeitig mit den Verfügungsberechtigten der betreffenden Objekte zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, den Sachverständigen die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen, so dass die erforderlichen Maßnahmen zügig durchgeführt werden können und der entstehende kostenpflichtige Verwaltungsaufwand minimiert werden kann. Selbstverständlich werden sich die betreffenden Personen auf Wunsch legitimieren, d.h. ihre Handlungsberechtigung anhand einer schriftlichen Vollmacht der Stadt Altensteig nachweisen.