Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Falkenweg – 2. Änderung“, Walddorf
29.05.2020
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Falkenweg – 2. Änderung“, Walddorf im Entwurf beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie der Umweltbericht liegen vom
12.06.2020 bis 13.07.2020
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de > Leben > Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt. Wir weisen darauf hin, dass Einsichtnahmen in die Auslegungsunterlagen im Rathaus aufgrund der aktuellen Corona-Situation nur nach Terminabsprache erfolgen können. Bitte setzen Sie sich hierzu unter Telefon 07453/9461-132 mit uns in Verbindung.
Ziel und Zweck der Planung ist die Aufhebung einer Teil-Planfläche für Wohnbebauung aufgrund Unwirtschaftlichkeit der Erschließung. Die aufgehobene Teilfläche kann im Wege des Flächentauschs für die neu geplante Wohnbebauung „Heckenrosenweg II“ angerechnet werden.
Für die Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die Rücknahme der Wohnbauflächen und die Fortführung der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung eine deutliche Verbesserung der Situation. Die wertvollen und artenreichen Wiesen- und Weideflächen werden dadurch gesichert. Durch die Aufhebung der geplanten Wohnbebauung und damit einhergehenden Versiegelung der derzeit landwirtschaftlichen Flächen können laut Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des Umweltberichts vom 17.03.2020 insg. 78.470 Ökopunkte erzielt werden, die dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben werden sollen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben.
Sämtliche Auslegungsunterlagen sind nachfolgend zur Ansicht und zum Download bereitgestellt:
1. Bebauungsplanentwurf Textteil (PDF)
2. Bebauungsplanentwurf Lageplan (PDF)
3. Bebauungsplanentwurf Legende (PDF)
4. Umweltbericht (PDF)
5. Umweltbericht Bestand (PDF)
6. Umweltbericht Planung (PDF)
7. Umweltbericht Grünordnungsplan (PDF)
8. Umweltbericht Ausgleichsermittlung (PDF)