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Soforthilfeprogramm für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe


Unternehmer aufgepasst! Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe ist da. Ab 25. März können folgende einmalige Zuschüsse bei den Kammern beantragt werden:
👉 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
👉 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
👉 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Verfahrenshinweise und weitere Infos auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums:
http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/