Aktuell

Einschränkungen des öffentlichen Lebens


Die Landesregierung hat eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich bringt.

Bitte halten Sie sich an die Verordnung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Weiterhin geöffnet bleiben:
  • Supermärkte
  • Lebensmitteleinzelhandel (Bäckereien, Metzgereien, ...)
  • Wochenmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken
  • Lieferdienste
  • Poststellen
  • Friseursalons
  • Reinigungen
  • Zeitungsverkauf
  • Hofläden
  • Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Speisegaststätten (unter bestimmten Bedingungen)

Landesweit geschlossen bleiben bis auf weiteres:
  • Bars, Kneipen und Eisdielen
  • Museen, Theater und Kinos
  • Volkshochschulen, Jugendkunstschulen und Musikschulen
  • Schwimmbäder
  • Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios und Tanzschulen
  • Jugendhäuser
  • Bibliotheken
  • Vergnügungsstätten
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels
  • Spiel- und Bolzplätze

Die gesamte Verordnung kann hier nachgelesen werden.