Aktuell

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 2. Änderung“


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen hat am 28.11.2019 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 2. Änderung“ im Entwurf beschlossen.
 
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegen vom
 
19.12.2019 bis 31.01.2020
je einschließlich

 
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
 
Die Bebauungsplanänderung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
 
-       Anpassung der Baufenster/Baugrundstücke an die vorliegenden Grundstücks-reservierungen/-optionen.
-       Damit verbundene Anpassung/Reduzierung der geplanten Erschließungsstraßen und Pflanzgebote.
-       Änderung der Gebietsausweisung auf einer der Optionsflächen vom eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) in ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe).
-       Streichung der im Gewerbegebiet im Rahmen der 1. Änderung zugelassenen Betriebswohnungen zur Konfliktvermeidung aufgrund von Lärmimmissionen.
 
Im Rahmen der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden: 
  • Umweltbericht der HPC AG vom 360.09.2019 mit folgendem Ergebnis:
Im zentralen Bereich des Plangebiets sollen zusammenhängende Baufelder entstehen. Die dort bisher festgesetzten Straßen und die straßenbegleitenden Pflanzgebote entfallen ebenfalls. Dies ist mit insgesamt geringfügigen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Nach der Flächenbilanz steigt die überbaubare Fläche um ca. 4.090 m²; die gärtnerisch anzulegenden Pflanzgebotsflächen nehmen um ca. 4.090 m² ab. 
 
Der Bebauungsplan übernimmt i. W. die Festsetzungen und Empfehlungen aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die der Vermeidung, der Minderung sowie dem Ausgleich der Umweltauswirkungen  dienen.  Diese  betreffen  den  schonenden  und ressourcen-sparenden Umgang mit den Böden im Gebiet, die Durch- und Eingrünung des Gebiets, die Nutzung regenerativer Energien und den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. Zusätzlich zum rechtsverbindlichen  Bebauungsplan  werden  eine  Lärmkontingentierung  festgelegt  sowie Festsetzungen zum Artenschutz getroffen. Ein maßgeblicher Ausgleich wird möglich, indem eine Begrünung von mind. 50 % der Dachflächen festgesetzt wird, und indem der nicht benötigte Oberboden aus dem Plangebiet zur Bodenverbesserung auf geeigneten, gemeindeeigenen Grundstücken mit Ackernutzung eingesetzt wird. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden bzw. ausgeglichen werden.
  • Schallschutzgutachten der DEKRA Automobil GmbH Bericht Nr. 12186/2494/555079100-B02 vom 14.08.2019 mit folgendem Ergebnis:
Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden für das Plangebiet Schallpegelbegrenzungen in Form von zulässigen Emissionskontingenten (LEK) ermittelt. Aufgrund der topografischen Verhältnisse hat sich ergeben, dass im vorliegenden Fall der Immissionsort IO1 maßgeblich ist. Werden an diesem Immissionsort die Beurteilungskriterien erfüllt, ist auch an allen anderen Immissionsorten eine Einhaltung gegeben.
Die vorgeschlagene Kontingentierung auf Basis der DIN 45691 stellt sicher, dass die Richtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung (IO1) auch unter Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung eingehalten werden.
In den Textteil wurden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.
  • Stellungnahme des Landratsamts Calw vom 21.09.2018:
Die in der ebenfalls ausliegenden Abwägungstabelle vom 30.09.2019 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange enthaltenen Hinweise zur Überarbeitung des Umweltberichts und des Schallschutzgutachtens wurden entsprechend abgearbeitet. Die aktualisierten Gutachten liegen nun vor (s.o.) und entsprechende Festsetzungen sind in den Planentwurf aufgenommen worden.
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Stadtbauamt, Frau Nadine Hentschel, Rathausplatz 1 in 72213 Altensteig vorgebracht werden.
 
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
 
Montag bis Freitag       8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag                 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben.


Anlagen:
Bebauungsplanentwurf Textteil (PDF)
Bebauungsplanentwurf Lageplan (PDF)
Bebauungsplanentwurf Legende (PDF)
Umweltbericht HPC AG (PDF)
Schallgutachten DEKRA Textteil (PDF)
Schallgutachten DEKRA Anlagen (PDF)
Geräuschkontingentierung (PDF)