Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 2. Änderung“
13.12.2019
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen hat am 28.11.2019 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 2. Änderung“ im Entwurf beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegen vom
19.12.2019 bis 31.01.2020
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Die Bebauungsplanänderung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Anpassung der Baufenster/Baugrundstücke an die vorliegenden Grundstücks-reservierungen/-optionen.
- Damit verbundene Anpassung/Reduzierung der geplanten Erschließungsstraßen und Pflanzgebote.
- Änderung der Gebietsausweisung auf einer der Optionsflächen vom eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) in ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe).
- Streichung der im Gewerbegebiet im Rahmen der 1. Änderung zugelassenen Betriebswohnungen zur Konfliktvermeidung aufgrund von Lärmimmissionen.
Im Rahmen der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden:
- Umweltbericht der HPC AG vom 360.09.2019 mit folgendem Ergebnis:
Der Bebauungsplan übernimmt i. W. die Festsetzungen und Empfehlungen aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die der Vermeidung, der Minderung sowie dem Ausgleich der Umweltauswirkungen dienen. Diese betreffen den schonenden und ressourcen-sparenden Umgang mit den Böden im Gebiet, die Durch- und Eingrünung des Gebiets, die Nutzung regenerativer Energien und den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. Zusätzlich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan werden eine Lärmkontingentierung festgelegt sowie Festsetzungen zum Artenschutz getroffen. Ein maßgeblicher Ausgleich wird möglich, indem eine Begrünung von mind. 50 % der Dachflächen festgesetzt wird, und indem der nicht benötigte Oberboden aus dem Plangebiet zur Bodenverbesserung auf geeigneten, gemeindeeigenen Grundstücken mit Ackernutzung eingesetzt wird. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden bzw. ausgeglichen werden.
- Schallschutzgutachten der DEKRA Automobil GmbH Bericht Nr. 12186/2494/555079100-B02 vom 14.08.2019 mit folgendem Ergebnis:
Die vorgeschlagene Kontingentierung auf Basis der DIN 45691 stellt sicher, dass die Richtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung (IO1) auch unter Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung eingehalten werden.
In den Textteil wurden entsprechende Festsetzungen aufgenommen.
- Stellungnahme des Landratsamts Calw vom 21.09.2018:
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Stadtbauamt, Frau Nadine Hentschel, Rathausplatz 1 in 72213 Altensteig vorgebracht werden.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben.
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf Textteil (PDF)
Bebauungsplanentwurf Lageplan (PDF)
Bebauungsplanentwurf Legende (PDF)
Umweltbericht HPC AG (PDF)
Schallgutachten DEKRA Textteil (PDF)
Schallgutachten DEKRA Anlagen (PDF)
Geräuschkontingentierung (PDF)