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​​​​​​​Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Am Markgrafenweg“, Altensteig


Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Am Markgrafenweg“, Altensteig
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 
Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Am Markgrafenweg“, Altensteig gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Art der Nutzung im Plangebiet gegliedert und das Maß der Nutzung definiert, so dass die Nutzung der bestehenden Klinik und die Erweiterungen der Wohngebäude in verträglichem Maß möglich sind.
Durch den Bebauungsplan wird geregelt, dass sich die Nutzung der Klinik nicht unkontrolliert ausdehnt und dadurch erhebliche Störungen des Wohnumfeldes und überdimensionierte Baumassen entstehen.
Außerdem soll durch die Versorgungseinrichtungen der Klinik ein Mehrwert für das Ge-samtquartier entstehen. Eine Änderung der verkehrs- und versorgungstechnischen Erschließung ist nicht vorgesehen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Altensteig. Die Fläche des Bebauungsplans in dieser Abgrenzung beträgt ca. 3,50 ha.
 
Er umfasst die Flurstücke 1063, 1064/1, 1064/2, 1064/3, 1064/4, 1064/5, 1064/6, 1064/7, 1064/8, 1064/9, 1065/1, 1065/2, 1065/3, 1065/4, 1065/5, 1417/1, 1417/2, 1418/1, 1418/2, 1419/1, 1419/2, 1420/1, 1420/2, 1421/1,1421/2, 1422/1, 1422/2, 1422/3, 1423/1, 1423/2, 1424/1, 1424/2, 1425/1, 1425/2, 1425/3, 1425/4, 1426/1, 1426/2, 1427/2, 1427/3, 1427/4, 1427/5, 1427/6, 1427/7, 1427/9, 1427/10, 1427/11, 1427/12, 1427/13, 1427/14, 1427/15, 1427/16, 1427/17, 1427/18, 1427/19, 1428/1, 1428/2, 1431/1, 1431/2, 1434- Auerstraße und Teile der Flurstücke1548- Markgrafenweg, 1546- Finkenweg.
 
Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zum Bebauungsplanvorentwurf vom 05.11.2019 zu entnehmen. 
 
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 05.11.2019.
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtliche Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
 
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (hier Umweltbericht vom 05.11.2019, Potentialabschätzung Artenschutz vom 11.05.2019, Untersuchung Schallimmissionen vom 14.08.2019)
 
von Donnerstag, den 05.12.2019 bis Dienstag, den 07.01.2020,
 
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig hier zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
 
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
 
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
 
Montag bis Freitag       8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag                 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
 
Anlagen:
Bebauungsplan Begründung (PDF)
Bebauungsplan schriftlicher Teil (PDF)
Bebauungsplan Lageplan (PDF)
Bestandsplan (PDF)
Grünordnungsplan (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Schallgutachten Textteil (PDF)
Schallgutachten Anlagen (PDF)
Potenzialabschätzung Artenschutz (PDF)