Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Falkenweg – 2. Änderung", Walddorf Öffentlichkeitsbeteiligung
23.07.2019
Der Gemeinderat hat am 23.10.2018 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Falkenweg“, Walddorf im Bereich der Stichstraße (Flst. 2702 und 2703) in der Weise zu ändern, dass die bisherige Wohnbaufläche (6 Bauplätze) aufgehoben und stattdessen Grünland ausgewiesen werden soll. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 23.10.2018 vom Gemeinderat gefasst und am 07.11.2018 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Das Flst. 2703 mit 1.729 m² befindet sich bereits im Eigentum der Stadt. Für das Flst. 2702 führt die Stadt seit Jahren erfolglos Grunderwerbsverhandlungen. Da für eine Baulandentwicklung in diesem Bereich beide Grundstücke zwingend erforderlich sind, wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, dieses kleine Baugebiet aufzugeben, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern und im Austausch dazu andere geeignetere Wohnbauflächen in Walddorf zu untersuchen.
Der Bebauungsplan muss im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt werden, da mit der Änderung die Grundzüge der Planung berührt sind. Die erforderliche Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Inzwischen hat das Büro Nothacker aus Altensteig einen Bebauungsplan-Vorentwurf ausgearbeitet. Nun soll auf dieser Plangrundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften der zeichnerische Teil (Lageplan) vom 14.02.2019 sowie die Begründung und der schriftliche Teil jeweils vom 14.02.2019.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtliche Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den Örtlichen Bauvorschriften wird deshalb mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 07.12.2018)
von Donnerstag, den 01.08.2019 bis Montag, 30.09.2019
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Frist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Altensteig, den 17.07.2019
Gerhard Feeß
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan Vorentwurf Textteil (PDF)
Bebauungsplan Vorentwurf Legende (PDF)
Bebauungsplan Vorentwurf Lageplan (PDF)
Umweltbericht Entwurf (PDF)
Umweltbericht Entwurf Bestandsplan (PDF)
Umweltbericht Entwurf Planung (PDF)
Umweltbericht Entwurf Grünordnungsplan (PDF)