Aktuell

Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz der Stadt Altensteig – öffentliche Auslegung gem § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz


Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden
von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den
gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen, ihnen vorzubeugen oder sie
zu mindern. Die Richtlinie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der
Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind anschließend
geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
Untersucht wurde das Stadtgebiet Altensteig durch welches die B28, L351, L352, L 362 sowie
die K4334 verlaufen. Ebenfalls untersucht wurden die Stadtteile Wart, Walddorf und Berneck durch
welche die klassifizierten Straßen: L348, K4335, K4337, K438, K4371 und K4379 verlaufen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 06.05. – 05.06.2019 im Rathaus
Altensteig, Ordnungsamt, Rathausplatz 1, Zimmer 205, während der Öffnungszeiten öffentlich
aus. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit, sich über den Inhalt des Lärmaktionsplanes
zu informieren.
Anregungen und Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur
Niederschrift oder per E-Mail an stephanie.rathmann@altensteig.de bei der Stadt Altensteig
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt werden.


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