Aktuell

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften „INTERKOM Enz-Nagold – Sondergebiet NETTO-Markt“, Simmersfeld


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold hat am 17.01.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften „INTERKOM Enz-Nagold – Sondergebiet NETTO-Markt“, Simmersfeld im Entwurf beschlossen.
 
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen vom
 
11.02.2019 bis 11.03.2019
je einschließlich
 
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
 
Der Vorhabenträger plant die Erweiterung der Verkaufsfläche des im Gebiet ansässigen NETTO-Verkaufsmarktes von bisher ca. 800 m² auf ca. 1.100 m². Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist auf diesem Grundstück ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe) ausgewiesen. Dort sind Verkaufsflächen grundsätzlich nur bis max. 800 m² zulässig. Für eine Erweiterung der Verkaufsfläche muss daher auf diesem Grundstück ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen werden.
 
Da das Plangebiet bereits rechtskräftig festgesetzte Bauflächen umfasst, sind keine umfangreichen und erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des Baugesetzbuchs mit dieser Maßnahme verbunden. Nach bisheriger Einschätzung sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen und es ist auch keine Vergrößerung des Baufensters vorgesehen.
 
Im Rahmen der Auslegung können folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden: 
 
Schallschutzgutachten der DEKRA Automobil GmbH Bericht Nr. 12186/2494/555079127-B01 vom 18.01.2019 mit folgendem Ergebnis:
An allen untersuchten Immissionsorten errechnen sich im Tagzeitraum (6-22 Uhr) deutliche Unterschreitungen der jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte. Demnach kann die Schallimmissionssituation im Tagzeitraum als unkritisch eingestuft werden.
Im Nachzeitraum (22-6 Uhr) errechnen sich ohne Minderungsmaßnahmen Richtwertüberschreitungen bzw. unzureichende Richtwertunterschreitungen. Durch die untersuchte Lärmschutzwand (Var2) verringern sich zwar die Beurteilungspegel, jedoch nicht ausreichend. Mit einer Einhausung (Var3) können an den bestehenden Immissionsorten die angestrebten Richtwertunterschreitungen erreicht werden. Am geplanten Immissionsort IO-02 ist eine Richtwertunterschreitung um etwa 5 dB zu erwarten.
Bei einer Verschiebung der nächtlichen Anlieferungen auf den Tagzeitraum (Var4) errechnen sich nachts Richtwertunterschreitungen um mehr als 15 dB an allen Immissionsorten.
 
 
 
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Stadtbauamt, Frau Nadine Hentschel, Rathausplatz 1 in 72213 Altensteig vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben.
 
Auf die hier zum Download bereit gestellten Unterlagen wird verwiesen.


Begründung (PDF)
Textteil (PDF)
Lageplan (PDF)
Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF)
Auswirkungsanalyse (PDF)
Lärmgutachten Textteil (PDF)
Lärmgutachten Anlagen (PDF)