Aktuell
Bebauungsplan „Am Kirchspielweg“, Altensteigdorf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
18.01.2019
Der Gemeinderat der Stadt Altensteig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 den geänderten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften „Am Kirchspielweg“ (§ 2 Abs. 1 BauGB) gefasst.
In gleicher Sitzung wurde beschlossen den Bebauungsplanvorentwurf und den Vorentwurf der Satzung über Örtliche Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnbauflächen.
Maßgebend sind der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit Scopingpapier und Bestandsbewertung zum Umweltbericht jeweils vom 20.11.2018. Folgende zusätzliche umweltbezogene Unterlagen liegen bereits vor:
- schalltechnische Untersuchung der DEKRA Automobil GmbH vom 06.12.2017, Az: 244-86/A42687/555079109-B01
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Bioplan, Tübingen, Januar 2018
Das Plangebiet wird im Norden vom Kirchenweg, im Osten von der Dorfer Straße, im Süden durch Wohnbebaugrundstücke (Erlesäcker) und den Grenzweg begrenzt. Im Westen wird das Gebiet durch einen landwirtschaftlichen Weg begrenzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 5,55 ha. Es wird auf den beigefügten Lageplan zum Bebauungsplan vom 20.11.2018 verwiesen.
Die öffentliche Unterrichtung aller Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, und die Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgt im Rahmen einer Planauslegung in der Zeit vom
24.01.2019 bis 25.02.2019
je einschließlich.
Die Planauslegung findet in der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden statt.
Außerdem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.
Jedermann kann während der angegebenen Frist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Altensteig, den 11.01.2019
Gerhard Feeß
Bürgermeister
Anlagen:
Bebauungsplan Begründung (PDF)
Bebauungsplan Textteil (PDF)
Bebauungsplan Lageplan (PDF)
Umweltbericht Scorpingpapier (PDF)
Bericht Ameisenbläuling (PDF)
Schallimmissionsprognose Bericht (PDF)
Schallimmissionsprognose Anlagen (PDF)