Aktuell

Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Hölderlinstraße", Spielberg


 
Öffentlichkeitsbeteiligung
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hölderlinstraße“, Spielberg aufzuheben. Der Aufhebungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 07.11.2018 bekanntgemacht. Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Aufhebungssatzung soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden.
 
Der Bebauungsplan „Hölderlinstraße“, Spielberg ist seit dem 01.06.1977 rechtskräftig. Eine Erschließung des Wohnbaugebiets wurde bisher nicht durchgeführt, da diese aufgrund des technisch sehr aufwendigen Anschlusses an den Kanalsammler sehr kostenintensiv ist. Auch der Versuch einer „Privaterschließung“ war zuletzt gescheitert. Da die Erschließung des Gebiets aus wirtschaftlichen Gründen bereits seit Jahrzehnten zurückgestellt wurde und auch weiterhin nicht absehbar ist, soll dieses Gebiet zugunsten anderer geeigneterer Gebiete aufgehoben werden.
 
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
 
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hölderlinstraße“, Spielberg vom 03.01.2019 sowie der rechtskräftige Bebauungsplan „Hölderlinstraße“, Spielberg wird deshalb mit Begründung
 
von Donnerstag, den 17.01.2019 bis Montag, den 18.02.2019,
 
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Außerdem sind nachfolgend sämtliche Unterlagen zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
 
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
 
Altensteig, den 03.01.2019   
 
 
Gerhard Feeß
Bürgermeister


Anlagen:
Aufhebungssatzung (PDF)
Übersichtslageplan (PDF)
B-Plan Lageplan (PDF)
Begründung (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Umweltbericht Bestandsplan (PDF)
Umweltbericht Planung (PDF)
B-Plan Hölderlinstraße Textteile (PDF)
B-Plan Hölderlinstraße Begründung (PDF)
B-Plan Hölderlinstraße Lageplan (PDF)
B-Plan Hölderlinstraße Legende (PDF)
B-Plan Hölderlinstraße Satzung (PDF)