Aktuell
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 2. Änderung" Öffentlichkeitsbeteiligung
11.07.2018
Für den Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen hat die Zweckverbandsversammlung am 24.01.2017 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für die 2. Änderung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt vom 01.02.2017 bekanntgemacht. Inzwischen hat das Büro Nothacker aus Altensteig einen Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Die Zweckverbandsversammlung hat in seiner öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen vom 20.11.2017 den Entwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Der Zweckverband beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Logistikzentrums im Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen durch ein bereits im Industriegebiet „Turmfeld“ ansässiges Unternehmen zu schaffen. Das geplante Vorhaben erstreckt sich über mehrere Einzelgrundstücke einschließlich zwei Stichstraßen. Um dort eine durchgehende Bebauung zu ermöglichen, ist unter Entfall der beiden Stichstraßen ein durchgängiges Baufenster zu bilden. Da davon auszugehen ist, dass es sich um einen 3-Schicht-Betrieb handeln wird, ist die Gebietsausweisung vom eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) in ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe) zu ändern. Um künftige Konfliktsituationen mit dem großflächigen Industriegebiet zu vermeiden, sind die im Gewerbegebiet zulässigen Betriebswohnungen wieder zu streichen.
Hierzu ist der seit 23.05.2006 rechtskräftige Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Turmfeld Altensteig-Egenhausen“ mit 1. Änderung (Rechtskraft: 10.12.2016) zu ändern.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Begründung mit Textteil und Örtlichen Bauvorschriften jeweils vom 26.06.2017/ergänzt 06.11.2017/31.01.2018/05.06.2018 sowie der Lageplan vom 06.11.2017/ergänzt 31.01.2018/05.06.2018.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtliche Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der Textteil mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom
19.07.2018 bis 21.09.2018
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 im 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Außerdem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen:
Umweltbericht des Büros HPC AG aus Rottenburg vom 06.11.2017 mit folgendem Ergebnis:
Durch die Planung entstehen in geringem Umfang Eingriffe in die Schutzgüter Natur und Landschaft. Diese sind durch die zulässige Neuversiegelung von insgesamt ca. 1.260 m² aufgrund der intensiveren Nutzung im südöstlichen Teil des Plangebiets bedingt. Der Bebauungsplan übernimmt i. W. die Festsetzungen und Empfehlungen aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, die der Vermeidung, der Minderung sowie dem Ausgleich der Umweltauswirkungen dienen. Diese betreffen den schonenden und ressourcensparenden Umgang mit den Böden im Gebiet, die Durch- und Eingrünung des Gebiets, die Nutzung regenerativer Energien und den Schutz des Grund- und Oberflächenwassers. Zusätzlich werden eine Lärmkontingentierung festgelegt sowie Festsetzungen zum Artenschutz getroffen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden werden.
Schallimmissionsprognose (Entwurf) Bericht-Nr. 12186/A2494/555079100-B01 der DEKRA Automobil GmbH vom 09.10.2017 zur Beurteilung des Gewerbelärms im Plangebiet. Für das Plangebiet müssen Festsetzungen in Form einer Gewerbelärmkontingentierung getroffen werden, die in den Bebauungsplan für das eingeschränkte Gewerbe- und Industriegebiet (GEe und GIe) als verbindliche Festsetzung übernommen wurden. Die Emissionskontingente wurden so ausgerichtet, dass die Richtwerte der TA-Lärm bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005-1 an den Immissionsorten eingehalten werden. Die Einhaltung der Emissionskontingente ist im Einzelfall für jeden Betrieb im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.
Jedermann kann während der angegebenen Frist Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Altensteig vorbringen oder schriftlich an die Stadtverwaltung Altensteig richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Dienststunden der Stadtverwaltung Altensteig:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Altensteig, den 02.07.2018
Gerhard Feeß
Zweckverbandsvorsitzender
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf Textteil (PDF)
Bebauungsplanentwurf Lageplan (PDF)
Bebauungsplanentwurf Legende (PDF)
Umweltbericht (PDF)
Lärmgutachten Textteil (PDF)
Lärmgutachten Anhang (PDF)
Antwortbogen (PDF)