Aktuell
Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften „Birkenäcker IV – 1. Änderung“, Wart
06.07.2018
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 26.06.2018 den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften „Birkenäcker IV – 1. Änderung“, Wart im Entwurf erneut beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegen vom
12.07.2018 bis 07.09.2018
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Da das gesamte Plangebiet bereits rechtskräftig festgesetzte Bauflächen umfasst, sind keine umfangreichen und erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des Baugesetzbuchs mit dieser Maßnahme verbunden. Nach bisheriger Einschätzung sind artenschutzrechtliche Belange nicht betroffen und es ist auch keine zusätzliche Versiegelung von Boden vorgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben.
Auf die hier zum Download bereitgestellten Bebauungsplanunterlagen jeweils vom 15.05.2018 wird verwiesen.
Bebauungsplan (PDF)
Legende (PDF)
Textteil (PDF)