Aktuell
Förderprogramm Ländlicher Raum
08.06.2018
Lebensqualität erhalten und verbessern: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum geht in neue Förderrunde
2018 flossen über 3 Mio. Euro Fördermittel für Projekte der Strukturförderung in den Landkreis
Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2019 ist die neue Förderperiode offiziell angelaufen. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen.
In diesem Jahr flossen über drei Millionen Fördermittel in den Landkreis Calw. Damit werden Projekte zur Erhaltung lebendiger Ortskerne finanziell unterstützt. Aber auch Projekte die eine wohnortnahe Versorgung sichern, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen oder ein zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, werden bezuschusst.
Ab sofort können sich Privatpersonen, Unternehmen, aber auch Vereine und Kommunen bis Anfang September 2018 um Zuschüsse des Programmjahres 2019 bewerben.
Auch in der neuen Förderperiode legt das ELR einen Schwerpunkt auf den Bereich „Wohnen“. Dazu gehört die Umnutzung und Sanierung von Gebäuden sowie deren Abbruch, um Platz für Neues zu schaffen. Ausgenommen sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben. Insbesondere die Reaktivierung ungenutzter Bausubstanz im Ortskern zu zeitgemäßem Wohnraum oder Wohnbaumaßnamen, die die Ortsmitte beleben, haben sehr gute Förderaussichten. Das ist darauf zurückzuführen, dass etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung / Wohnen“ eingesetzt werden. Dieser umfasst auch kommunale Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes. So wurde beispielsweise im letzten Programmjahr die Errichtung einer neuen Freilichtbühne im Schlossgarten von Altensteig gefördert.
Im Bereich „Arbeiten“ werden Existenzgründungen oder die Verlagerung von Betrieben aus der Ortsmitte in Gewerbegebiete vorrangig gefördert. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen oder wöchentlichen Bedarfs haben ebenfalls eine hohe Priorität. Ein Beispiel dafür ist der im Oktober 2016 eröffnete Dorfladen der Gemeinde Oberreichenbach.
Anträge für das ELR-Förderprogramm müssen spätestens Anfang August 2018 bei der Stadt Altensteig vorliegen, eine vorherige Kontaktaufnahme mit Beratung ist unbedingt erforderlich. Zuständig für den Erstkontakt und die Beratung ist Frau Widmaier vom Hochbauamt, der Stadt Altensteig (Tel:07453/9461178 oder per Mail doris.widmaier(at)altensteig.de).
Fragen zum ELR beantwortet auch die ELR Beauftragte Frau Janina Müssle, Landkreises Calw unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Janina.Muessle(at)kreis-calw.de. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-calw.de/elr.