Aktuell
Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften "Schwarzwaldstraße“, Spielberg
27.02.2018
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 20.02.2018 den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften im Entwurf erneut beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
08.03.2018 bis 29.03.2018
je einschließlich
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
Da der Bebauungsplan nach der ersten Auslegung nochmals geändert wurde, ist dieser nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen zu den geänderten Teilen sind erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung kann dabei angemessen verkürzt werden, weshalb die Auslegungsdauer nun drei Wochen beträgt.
Bei der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen:
Ermittlung der betroffenen Umweltbelange des Büros Schlegel + Thomas aus Tübingen vom 20.02.2018 zur Untersuchung, ob und in welchem Umfang ein Eingriff erfolgt und ob Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Durch die Ausweisung von überbaubaren Flächen geschieht ein Eingriff in die Schutzgüter Boden und Natur.Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren sieht das Gesetz eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung bzw. einen voll-
ständigen Ausgleich nicht vor. Die Überprüfung der Beeinträchtigungen ergab, dass FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura-2000-Flächen) nicht betroffen sind. Der Eingriff in die im Plangebiet vorhandenen Wiesen und Streuobstwiesen kann zum über-
wiegenden Teil durch interne Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden (Pflanz-
gebote, Grünflächen, Erhalt einer Streuobstwiese im Plangebiet). Zusätzlich wird als
externe Ausgleichsmaßnahme eine neue Streuobstwiese angelegt.
Der Eingriff in das Schutzgut Boden kann innerhalb des Gebietes nur in geringem
Umfang kompensiert werden. Daher dienen zwei externe Maßnahmen zur Entsie-
gelung von Flächen im Rahmen des Ökokontos der weiteren Kompensation.
Der Bebauungsplan wird mit keinen dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigun-
gen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter verbunden sein. Ein Umweltbericht ist daher nicht erforderlich.
Artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros HPC AG aus Rottenburg vom 06.11.2015 zur Beurteilung des Habitatpotenzials von europarechtlich geschützten Fledermaus- und Vogelarten. Für evtl. im Plangebiet vorkommende Fledermaus- und Vogelarten wurden geeignete Kompensationsmaßnahmen und Hinweise in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Verkehrsuntersuchung des Ing.-Büros Koehler & Leutwein aus Karlsruhe vom 20.10.2017. Im Bereich der geplanten Wohnbebauung wurden insbesondere im Nahbereich zu Verkehrswegen erhöhte Geräuschpegel festgestellt. Im gesamten Plangebiet werden jedoch im Bereich der geplanten Baufenster die Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete eingehalten. Ungesunde Wohnverhältnisse sind hierdurch auch ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht zu erwarten. Der Schutz der Wohnräume kann durch passiven Schallschutz sichergestellt werden. Hierzu wurden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 gekennzeichnet.
Schallschutzgutachten der DEKRA Automobil GmbH vom 22.12.2017 zur Überprüfung des Schutzes der künftigen Wohnbebauung gegenüber den vorhandenen Gewerbebetrieben vor unzulässigen Einwirkungen durch Betriebslärm.Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurden Gespräche mit sämtlichen Gewerbebetriebsinhabern innerhalb des Gebiets und angrenzend ans Gebiet über den aktuellen Nutzungsumfang und evtl. beabsichtigte Erweiterungsabsichten geführt - konkrete Erweiterungsabsichten liegen nicht vor. Entsprechend der baurechtlichen Genehmigungsunterlagen sind sämtliche gewerbliche Nutzungen mischgebiets-verträglich. Störende Nutzungen finden, wenn überhaupt, nur in zeitlich beschränktem Rahmen statt. In den an Gewerbebetriebe angrenzenden Bereichen WA4 und WA10 soll ein „Besonderes Wohngebiet“ (WB) ausgewiesen werden. Die Immissions-richtwerte im Tagzeitraum entsprechen dann denen eines Mischgebiets. Die verbleibenden kleineren Überschreitungsbereiche sind durch eine Reduzierung der Baufenster zu berücksichtigen. Die beiden Baufenster der Teilfläche WA6 sollen entsprechend nach Süden verschoben werden. Für die Bereiche, in denen dennoch Richtwertüberschreitungen verbleiben (Lärmpegelbereiche III + IV), sollen passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auf die hier zum Download bereitgestellten Bebauungsplanunterlagen jeweils vom 20.02.2012 sowie die o. a. umweltbezogenen Stellungnahmen wird verwiesen.
Bebauungsplan Schwarzwaldstraße Begründung 20.02.2018 (PDF)
Bebauungsplan Schwarzwaldstraße Textfassung 20.02.2018 (PDF)
Bebauungsplan Schwarzwaldstraße Lageplan 20.02.2018 (PDF)
Abwägungstabelle 20.02.2018 (PDF)
Artenschutzgutachten 06.11.2015 (PDF)
Ermittlung der Umweltbelange 20.02.2018 (PDF)
Lärmgutachten DEKRA 22.12.2017 (PDF)
Verkehrsgutachten 20.10.2017 (PDF)