Aktuell

Erneute öffentliche Auslegung: Bebauungsplan "Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde"


Bebauungsplan der Innenentwicklung und örtliche Bauvorschriften
"Betreutes Wohnen und Pflege in der Sonnenhalde“, Altensteig
(bisher: „Seniorenzentrum Sonnenhalde“, Altensteig)
 
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

 
Der Gemeinderat hat am 18.07.2017 den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften im Entwurf erneut beschlossen.
 
Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
 
21.09.2017 bis 13.10.2017
je einschließlich

 
bei der Stadtverwaltung Altensteig, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Außerdem sind sämtliche Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Altensteig unter www.altensteig.de à Leben à Aktuelles zur Ansicht und zum Download bereit gestellt.
 
Da der Bebauungsplan nach den ersten beiden Auslegungen nochmals geändert wurde, ist dieser nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen zu den geänderten Teilen sind erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung kann dabei angemessen verkürzt werden, weshalb die Auslegungsdauer nun drei Wochen beträgt.
 
Bei der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen: 
 
- Artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros HPC AG aus Rottenburg vom 15.09.2014 zur Beurteilung des Habitatpotenzials von Fledermäusen, europarechtlich geschützten Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Insekten und Pflanzen. Geschützte Reptilien, Amphibien, Insekten und Pflanzen kommen im Plangebiet nicht vor. Für evtl. im Plangebiet vorkommende Fledermaus- und Vogelarten wurden geeignete Kompensationsmaßnahmen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des Büros Schlegel + Thomas vom 18.07.2017 zur Untersuchung, ob und in welchem Umfang ein Eingriff erfolgt und ob Ausgleichsmaß-nahmen erforderlich werden. Aufgrund des geringfügig erhöhten Eingriffs kann innerhalb des Geltungsbereichs ein Ausgleich von 88 % erzielt werden. Eine vollständige Kompensation außerhalb des Geltungsbereichs ist bei Bebauungsplänen nach § 13 a BauGB nicht erforderlich. 
- Stellungnahmen der Fachbehörden beim Landratsamt Calw vom 28.07.2014 im Rahmen der ersten Auslegung vom 12.06.-14.07.2014 zu den Themen Umweltschutz (Oberflächenentwässerung) und Naturschutz (Empfehlung Artenschutzuntersuchung) sowie vom 06.11.2014 im Rahmen der erneuten Auslegung vom 16.10.-20.11.2014 zu den Themen Umweltschutz (Oberflächenentwässerung) und Naturschutz (Ergebnis Artenschutzuntersuchung).
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird.
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Bebauungsplan Lageplan vom 18.07.2017
Bebauungsplan Legende
Bebauungsplan Technischer Lageplan
Bebauungsplan Technischer Lageplan M500
Bebauungsplan Textteile Begründung
Bebauungsplan Verfahrensvermerke
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Bilanzierung
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Karte Bestand
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Karte Planung
Artenschutzgutachten
Stellungnahme Landratsamt 28.07.2014
Stellungnahme Landratsamt 06.11.2014
Abwägungstabelle Bau- und Umweltausschuss