Aktuell

Neuwahl am 5. März 2017


Bei der Bürgermeisterwahl am 12. Februar hat kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, weshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altensteig am 5. März zur Neuwahl aufgerufen sind.
Bei diesem 2. Wahldurchgang ist der gewählt, der die höchste Stimmenzahl erreicht.

Was bedeutet das nun für Sie?
  • Sie bekommen keine neue Wahlbenachrichtigung zugeschickt, sondern gehen mit der ursprünglichen erneut zur Wahl.
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand haben, können Sie auch mit Ihrem Personalausweis im Wahllokal Ihre Wahlberechtigung nachweisen.
  • Sie haben erneut die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Füllen Sie dazu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus oder beantragen Sie die Briefwahl über die Homepage der Stadt Altensteig (www.altensteig.de) oder persönlich beim Wahlamt Altensteig (Kontakt siehe unten).
  • Sollten Sie bereits mit Ihrem Briefwahlantrag zur ersten Wahl den Antrag für die zweite Wahl gestellt haben, bekommen Sie die Unterlagen automatisch zugeschickt.
  • Neu Wahlberechtigte (in der Zwischenzeit Zugezogene bzw. Bürgerinnen oder Bürger, die 16 geworden sind) werden separat angeschrieben. Sie müssen beim Wahlamt einen Wahlschein beantragen um wahlberechtigt zu sein.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: 07453/9461-119
Öffnungszeiten des Wahlamtes: Mo. -  Fr: 8 – 13 Uhr, Do.: 14 – 18 Uhr (Zimmer 207, Rathaus Altensteig)