Aktuell
Verbot von Tanzunterhaltungen
24.10.2016
Nach den §§ 10 und 11 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in Baden-Württemberg sind öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen im November wie folgt verboten:
- an Allerheiligen (01.11.2016) von 3:00 bis 24:00 Uhr
- am Volkstrauertag (13.11.2016) und Totengedenktag (20.11.2016) jeweils von 5:00 bis 24:00 Uhr,
- am Buß- und Bettag (16.11.2016) von 3:00 bis 24:00 Uhr
Ordnungsamt Stadt Altensteig