Aktuell

Verbot von Tanzunterhaltungen


Nach den §§ 10 und 11 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in Baden-Württemberg sind öffentliche Tanzunterhaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen im November wie folgt verboten:

  • an Allerheiligen (01.11.2016) von 3:00 bis 24:00 Uhr
  • am Volkstrauertag (13.11.2016) und Totengedenktag (20.11.2016) jeweils von 5:00 bis 24:00 Uhr,
  • am Buß- und Bettag (16.11.2016)  von 3:00 bis 24:00 Uhr

Ordnungsamt Stadt Altensteig