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Neue Förderperiode für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angelaufen


Mit dem Ziel, den ländlichen Raum zu unterstützen, ist auch in diesem Jahr die Förderperiode vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für das ELR Programmjahr 2017 angelaufen. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können sich ab sofort bis Oktober 2016 um Zuschüsse aus dem ELR bewerben. Die Förderschwerpunkte umfassen die Bereiche Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Einrichtungen, wie z.B. Dorfzentren oder Mehrzweckhallen, welche dem öffentlichen Wohl dienen.
„Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro an den Landkreis Calw zu binden – damit können über 50 Arbeitsplätze geschaffen werden“, unterstreicht Landrat Helmut Riegger die Bedeutung des ELR für den Landkreis Calw. Die geförderten Projekte verteilen sich über den gesamten Landkreis: In Ebhausen wurde die Reaktivierung eines Freizeitgeländes mit Gastronomie und Beherbergungsbetrieb mit 200.000 Euro gefördert. Die Umnutzung einer Scheune zur eigengenutzten Wohnungserweiterung in Neubulach erhielt einen Zuschuss von 20.000 Euro. Der Um- und Ausbau einer denkmalgeschützten Scheune zur Ansiedlung eines Gärtnereibetriebs in Ostelsheim wurde mit über 77.000 Euro gefördert. „Über die Hälfte aller Anträge wurde bezuschusst, mitmachen lohnt sich also“, ermuntert Riegger alle Interessierten.
Mit dem ELR hat die Landesregierung ein Förderprogramm geschaffen, das die Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum unterstützt. Ein wesentliches Ziel des ELR ist es, die Strukturmängel innerhalb des Fördergebiets zu überwinden und die Kommunen sowohl für Gewerbetreibende als auch für Bürger attraktiv zu machen.
Anträge für das ELR-Förderprogramm müssen spätestens bis zum 10. Oktober 2016 bei der zuständigen Kommune vorliegen.

Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner der Stadt Altensteig, Frau Widmaier/Herr Bayer 07453/9461178 sowie Michael Herrmann, Europa/ELR-Beauftragter des Landkreises Calw unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Michael.Herrmann(at)kreis-calw.de.