Aktuell

Was tun, wenn's schneit? Winterdienst ist Bürgerpflicht


Mit dem Städtischen Betriebshof sicher durch den Winter

Die Mitarbeiter vom Betriebshof der Stadt Altensteig sind im Winter besonders gefordert. Denn sie sorgen mit 18 Mitarbeitern, 4 Unternehmern, 6 großen Räum- und Streufahrzeugen und 7 Schmalspurfahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen von Altensteig und seinen Ortsteilen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen wie Gehwege, Radwege und Treppenanlagen benutzbar bleiben.

Wo räumen und streuen die Mitarbeiter vom Betriebshof?

Beim Winterdienst geht der Betriebshof nach einem Dringlichkeitsplan vor: Als erstes werden die ortsdurchquerenden Bundes-, Landes-, Kreisstraßen und Steilstrecken geräumt und gestreut. Dann die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zu Schulen, Kindergärten und die restlichen wichtigen Haupt- und Durchgangsstraßen. Anschließend kümmern sie sich um Wohnsammelstraßen. Oberste Priorität haben auch fußläufige Bereiche wie Treppenanlagen, Bushaltestellen, Fußgängerampeln und Überwege.

Beitrag für sichere Wege

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümer und Besitzer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn, ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Dabei müssen Sie werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr Ihrer Streupflicht nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.

Welches Streumaterial verwenden Sie?

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz, es ist nur auf Gefällstrecken, Treppen, und bei Eisregen einzusetzen. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur soviel wie wirklich nötig.

Was Sie noch beachten sollten

Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehwegs und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist.
Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen – dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden.
Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind bis zu 3,50 m breit.
Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei.

Räumen und Streuen ​Den Flyer "Räumen und Streuen" mit weiteren Informationen können Sie hier herunterladen.
Flyer Winterdienst "Räumen und Streuen" in Altensteig (PDF)

Die öffentlichen Streugutkisten befinden sich an folgenden Standorten:

  • Kernstadt Altensteig: Städtischer Betriebshof, Dieselstraße 5/ Gewerbegebiet Turmfeld / Seltengrabenbrücke  / Hohenbergstraße, Einmündung Uhlandstraße (bei Trafostation) / Silcherweg, Ecke Uhlandstraße / Parkplatz Finkenweg beim Hartplatz / Parkplatz Forchenweg, bei der Markgrafenschule / Gymnasiumstraße, Einfahrt Lehrerparkplatz CJD / Amselweg, Aufgang zum Überberger Weg / Gustav-Werner-Straße, beim Jahnstadion / Paulusstraße, beim früheren Rathaus / Mühlstraße, bei der Stadtbücherei / Marktplatz, hinter dem unteren Schulhaus
  • Altensteigdorf: Heerstraße, Bushaltestelle
  • Berneck: Schlosssteige, Altes Backhaus / Rathaus, Marktplatz
  • Garrweiler: Mehrzweckgebäude
  • Hornberg: Steingasse / Friedrichstraße beim Friedhof / Feuerwehrmagazin
  • Spielberg: Bucheweg 3/1, beim Schlachthaus / Schulhaus, Zinsbachsteige / Bösinger Straße, Ecke Mörikestraße
  • Überberg: Dreiweilerstraße, beim Schlachthaus / Neuer Friedhof
  • Walddorf: Feuerwehrgerätehaus, ehemaliger Bauhof
  • Walddorf-Monhardt: Schlachthaus
  • Wart: Feuerwehrgerätehaus