Aktuell

​Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten Altensteig und Spielberg


​Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten Altensteig und Spielberg



„Die Stadt Altensteig beabsichtigt, die Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten Turmfeld in Altensteig und Härte in Spielberg zu verbessern (vgl. hierzu beiliegende Anlage Ausbaugebiet). Die Marktanalyse hat ergeben, dass der Bedarf von 25 Mbit/s symmetrisch für die Haushalte/Gewerbebetriebe in den genannten Gebieten nicht gedeckt ist.


Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Stadt Altensteig darf der in der Marktanalyse festgestellte Bedarf nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre auch ohne den Einsatz öffentlicher Mittel befriedigt werden.

Die Stadt Altensteig fordert daher alle Betreiber von Breitbandnetzen auf, baldmöglichst, jedoch spätestens innerhalb einer Monatsfrist rechtsverbindlich mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre die genannten Gebiete der Stadt Altensteig entsprechend des in der Marktanalyse ermittelten Bedarfs flächendeckend erschließen wollen.

Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 22. Mai 2012 in Verbindung mit den Leitlinien der Europäischen Kommission (2009/C 235/04) die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei werden folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt:

Sollte ein Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums mitteilen, kann die Stadt einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erheblich Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein.

Kommt ein Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann das Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen.

Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an und/oder bestätigt ein Unternehmen die Sicherstellung der Breitbandabdeckung entsprechend des genannten Bedarfs in den vorab in Bezug genommenen Bereichen, so ist dies für Dieses bindend.

Des Weiteren bitte ich Sie uns mitzuteilen, sollten Sie einen Ausbau anzeigen, ob Sie planen, die auszubauenden Bereiche mittels Vectoring zu erschließen.

Die Stadt Altensteig sieht den Breitbandausbau als wichtiges Element ihrer Ortsentwicklung. Wir sind deshalb für eine rasche Antwort zu möglichen Ausbauplänen innerhalb obiger Frist dankbar.“


Kontakt:


Stadtkämmerei Altensteig

Udo Hirrle
Telefon 07453 9461121
Udo.hirrle(at)altensteig.de