Kurz, Sabrina
Bereichsleiterin Baurecht und Immobilien
Sachgebiet Immobilien, Sachgebiet Baurecht, Stadtbauamt +2 Weitere
Im Jahr 2019 erhielt die Stadt Altensteig den Bewilligungsbescheid über die Aufnahme in das Bund-Land Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Sanierungsgebiet „Obere Stadt II“ in Altensteig. Der aktuelle Bewilligungszeitraum läuft bis 30.04.2028. Als Sanierungsziele wurden 2019 festgelegt:
Bisher wurde beispielsweise die Stadtmauer saniert und die Markgrafenhalle mithilfe des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten (IVS) mit zusätzlichen 700.000 € umfassend modernisiert. Privat wurden bisher rund fünf Gebäude modernisiert.
Private Eigentümer haben im Sanierungsgebiet „Obere Stadt II“ noch die Möglichkeit von Sanierungsfördermitteln zu profitieren!
Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Wir fördern umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die den Wohnwert steigern und bestehende Mängel beheben. Dazu gehören u. a. neue Heizungs- und Sanitäranlagen, Fenster, Elektroinstallationen, Wärmeschutz sowie Anpassungen der Raumaufteilung. Auch Dach, Außenputz oder Türen können erneuert werden. Je nach Umfang gibt es Zuschüsse von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 € pro Gebäude. Gefördert werden zudem Umnutzungen und Restmodernisierungen im Einklang mit den Sanierungszielen.
Ordnungsmaßnahmen
Zuschüsse sind auch für die Neuordnung oder Neubebauung von nicht mehr erhaltenswürdigen Gebäuden möglich. Dazu gehören Abbruch- und Abräumkosten sowie Folgekosten, die mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 50.000 €) bezuschusst werden. Auch Umzugskosten für Bewohner und Betriebe, Zwischenunterkünfte und Entschädigungen werden vollständig übernommen.
Wie müssen Sie vorgehen, um Zuschüsse zu erhalten?
Steuervorteile
Nach Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt können nicht durch Zuschüsse gedeckte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. In Sanierungsgebieten sind bis zu 100 % der Kosten über 12 Jahre (§ 7h EStG) absetzbar, bei selbstgenutzten Wohngebäuden bis zu 90 % über 10 Jahre (§ 10f EStG). Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Kommune und der abgeschlossene Sanierungsvertrag vor Beginn der Maßnahmen.
Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie in unter Downloads.
Wichtig!
Bitte informieren Sie sich vor baulichen Veränderungen bei der Stadt oder der Kommunalentwicklung.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot!
Bereichsleiterin Baurecht und Immobilien
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LBBW Immobilien
Kommunalentwicklung GmbH
Hannah Walter
Tel.: 0711 6454-2134
Mail: hannah.walter(at)lbbw-im.de