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Google Street View
Informationen und Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen gegen Aufnahmen
Die Stadt Altensteig informiert:
- Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer beobachten die Street-View-Aktivitäten des amerikanischen Internetriesen Google seit geraumer Zeit mit großer Auf-merksamkeit. Sie setzen sich unter der Federführung des für die Google Deutschland GmbH zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten dafür ein, dass auch dieser international aufgestellte Konzern die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger wahrt.
- Jede/r hat das Recht und die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eige-nen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.
- In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Zwar hat Google angekündigt, die Gesichter von Passanten und Kfz-Kennzeichen fotografierter Autos auch ohne Aufforderung unkenntlich zu machen. Es ist aber zusätzlich möglich, den Widerspruch auch für Personen und Autos einzulegen, falls diese trotz der Unkenntlichmachung von Gesicht bzw. Nummernschild anhand anderer Merkmale erkennbar sein sollten. Diese Personen und Autos werden dann vollständig entfernt.
- Widersprüche gegen Veröffentlichungen im WWW sind per E-Mail an streetview-deutschland@google.com zu richten oder postalisch an „Google Germany GmbH, Betr. Street-View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.“ Es wird empfohlen, die Korrespondenz auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen und diese aufzubewahren. Einen Mustertext für Ihren Widerspruch gegenüber Google haben wir unten für sie bereitge-stellt.
- Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen abhängig. Google hat zugesagt alle per E-Mail oder Brief eingehenden Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) zu beachten und umzusetzen.
- Die Stadt Altensteig nimmt keine Widersprüche für die Google Germany GmbH entgegen. Die direkte Wahrnehmung des persönlichen Widerspruchs obliegt jedem/r Einzelnen selbst. Es wird empfohlen, die Korrespondenz auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen und diese aufzubewahren. Einen Mustertext für Ihren Widerspruch gegenüber Google haben unten für Sie bereitgestellt.
Musterwiderspruch für Google Streeet View zum Download (pdf)
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